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Experten-Antwort

LTA bewilligt , keine Krankschreibung

von ManuelV626.10.2017 | 20:47
993 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, Ich habe eine LTA bewilligt bekommen und Ende November hab ich ein Beratungsgespräch. Leider möchte mich mein Arzt nun nicht mehr Krankschreiben. Ich selbst arbeite auf dem Bau und hatte im Fenruar 17 einen Bandscheibenvorfall. Wie kann ich da nun verfahren? Ist die LTA gefährdet wenn ich wieder normal arbeiten gehe?? Vielleicht weiß da jemand mehr wie ich.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo ManuelV6,

nein, Ihre LTA ist nicht gefährdet. Sie arbeiten dann ja weiter zu Lasten Ihrer Gesundheit bis eine Entscheidung über Ihre berufliche Rehabilitation getroffen wird.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

ManuelV6am 27.10.2017 | 08:39
Vielen Dank für die Antwort. Dann wird wohl keine Eingliederung befürwortet werden , wenn ich wieder Arbeiten gehe. Ich denke außerdem das die DRV dann wohl die Entscheidung trifft , wenn es ja geht zu arbeiten , warum sollte man eine Umschulung gewähren? Ist schon ein schwieriges Thema das ganze.
=//=am 27.10.2017 | 12:47
Ich weiß nicht, weshalb viele Versicherte immer nur an eine Umschulung denken. Bei LTA gibt es umfangreiche andere Leistungen (s. auch Hinweise dazu auf der Webseite der DRV - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - berufliche Maßnahmen). Wie alt sind Sie denn eigentlich und welchen schulischen und beruflichen Werdegang haben Sie hinter sich? Darauf kommt es letztendlich an, was bewilligt wird.
ManuelV6am 27.10.2017 | 14:39
Also ich bin 34 Jahre alt, arbeite seit 18 Jahren als Dachdecker. Da ich ab nächster Woche wieder normal Arbeiten gehe , zeige ich doch das es mir keine Probleme macht. Welche beruflichen Erleichterungen soll es da geben , außer eine Umschulung?
???am 28.10.2017 | 12:10
Umschulungen werden wie alle anderen LTA-Leistungen nur gewährt, wenn ansonsten Ihre Erwerbsfähigkeit zumindest gefährdet ist. Falls Sie tatsächlich weiter als Dachdecker arbeiten können, brauchen Sie auch keine Umschulung. Wenn aber in den nächsten Jahren dadurch voraussichtlich eine Berufsunfähigkeit eintreten wird, gibt es mit den LTA-Maßnahmen kein Problem. Sie sehen, das ist eine medizinische Frage, die hier keiner beantworten kann.
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