Hallo 1980,
zu Ihrer ersten Frage: Der medizinische Dienst wird Ihre Erwerbsfähigkeit bei einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente prüfen. Selbstverständlich kann er dabei die bereits vorliegenden Unterlagen (wie zB. die Reha-Berichte und Gutachten der Agentur für Arbeit) zur Rate ziehen. Möglicherweise fällt eine körperliche Untersuchung weg, wenn die vorliegenden Unterlagen genug Raum für eine Einschätzung bieten. Das kann aber pauschal nicht beantwortet werden sondern wird individuell geprüft.
Leistungen zur beruflichen Rehabilitation können allein oder auch ergänzend zu einer bereits erfolgten medizinischen Rehabilitation durchgeführt werden. Liegen triftige Gründe vor, die eine längere Dauer erforderlich machen, um das Teilhabeziel zu erreichen kann auch beispielweise eine Weiterbildungsmaßnahme in Teilzeit geförderte werden.
Weitere Infos zur LTA finden Sie in unserer Broschüre:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/berufliche_reha_ihre_chance.pdf?__blob=publicationFile&v=6
Was in Ihrem Fall sinnvoller ist oder nicht, vermag ich hier nicht zu sagen. Daher empfehle ich Ihnen sich direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger oder mit einem Reha-Fachberater zu beratschlagen.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Reha-Beratungsdienst:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Warum-Reha/reha_beratungsdienst.html?nn=27f8eb0f-6a00-4d54-a1b3-1c795c270f42
Eine abschließende Antwort auf Ihre Frage kann somit nur der zuständige Rentenversicherungsträger geben.