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Experten-Antwort

LTA in Teilzeit mit anschließender Teil EM Rente

von 198023.05.2020 | 22:46
261 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrtes DRV-Experten-Team, Ich habe eine Paranoide Schizophrenie, Schlafapnoe Syndrom, Sozialphobie und mache gerade eine Gesundheitliche Teilstationäre Reha Auf Grund einer Abhängigkeitserkrankung. Vor 9 Monaten hatte ich eine Psychose, deren Negativsymtome noch immer bestehen. Selbst nach einem 3 Stündigen Reha Tag bin ich körperlich und Menthal im privatleben zu nichts mehr fähig. Natürlich möchte ich dem Fundierten Psychologischen Abschlussbericht der Rehaeinrichtung bzw. einer eventuelll sich anschließenden Adaption nicht zuvorkommen, möchte aber Klarheit über meine möglichkeiten erhalten. Von dem Medizinischen Dienst der Arbeitsagentur wurde eine Berufsunfähigkeit festgestellt. Zusätzlich steht voraussichtlich ein Psychiatrieaufenthalt zur Einstellung von Psychopharmaka und Antidepressiva an. Dementsprechend sehe ich für mich folgende Möglichkeiten: - Volle EM Rente, - Teilweise EM Rente in Verbindung mit einer LTA (Umschulung in Teilzeit). Hierzu meine Fragen: Ist es korrekt, dass der Medizinische Dienst der DRV unabhängig des Reha Berichtes meine Erwerbsfähigkeit nochmals prüft und kann ich hierfür bereits während der Reha in Eigeninitiative eine entsprechende Untersuchung beantragen? Oder wird sich hier eher auf das Urteil des Betreuungsteams der Rehaeinrichtung bzw. der Adaptionseinrichtung gestützt? Ist es sinnvoller die Reha zwecks dem o.g. Psychiatrieaufenthaltes zu unterbrechen, oder diesen im Anschluss durchzuführen, da ich ja somit wieder in den Krankengeldbezug fallen würde. Ist eine Weiterbildung in Teilzeit im Zuge von LTA überhaupt möglich und hat man dann noch anspruch auf Teil EM Rente? Würde in diesem Falle das Übergangsgeld gezahlt und wenn ja zu 50 oder 100%? Vielen Dank für Ihre kompetenten Antworten. MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo 1980,

zu Ihrer ersten Frage: Der medizinische Dienst wird Ihre Erwerbsfähigkeit bei einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente prüfen. Selbstverständlich kann er dabei die bereits vorliegenden Unterlagen (wie zB. die Reha-Berichte und Gutachten der Agentur für Arbeit) zur Rate ziehen. Möglicherweise fällt eine körperliche Untersuchung weg, wenn die vorliegenden Unterlagen genug Raum für eine Einschätzung bieten. Das kann aber pauschal nicht beantwortet werden sondern wird individuell geprüft.

Leistungen zur beruflichen Rehabilitation können allein oder auch ergänzend zu einer bereits erfolgten medizinischen Rehabilitation durchgeführt werden. Liegen triftige Gründe vor, die eine längere Dauer erforderlich machen, um das Teilhabeziel zu erreichen kann auch beispielweise eine Weiterbildungsmaßnahme in Teilzeit geförderte werden.

Weitere Infos zur LTA finden Sie in unserer Broschüre:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/berufliche_reha_ihre_chance.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Was in Ihrem Fall sinnvoller ist oder nicht, vermag ich hier nicht zu sagen. Daher empfehle ich Ihnen sich direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger oder mit einem Reha-Fachberater zu beratschlagen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Reha-Beratungsdienst:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Warum-Reha/reha_beratungsdienst.html?nn=27f8eb0f-6a00-4d54-a1b3-1c795c270f42

Eine abschließende Antwort auf Ihre Frage kann somit nur der zuständige Rentenversicherungsträger geben.

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