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LTA nach EMRente

von Gutgläubige17.01.2018 | 12:01
592 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, mich würde interessieren, ob es möglich ist nach einer Arbeitsmarktrente und abgelehnter Weiterbewilligung eine LTA bewilligt zu bekommen. Hat hier jemand das schon mal probiert und /oder gemacht? Bitte um eigene Erfahrungen. Vielen Dank.

4 Antworten

???am 17.01.2018 | 14:26
""Teilzeit-LTA-Maßnahmen" gibt es meines Wissens nicht." Es gibt tatsächlich Teilzeit-Maßnahmen (z.B. Umschulungen vor allem im kaufmännischen Bereich). Die sind zwar in erster Linie für Mütter mit kleineren Kindern gedacht, könnten aber natürlich auch bei einer teilweisen Erwerbsminderung absolviert werden. Alternativ gibt es auch noch Leistungen wie den Eingliederungszuschuss, bei denen ohne jede Begründung eine Teilzeitbeschäftigung förderbar wäre. "In diesem Fall bestünde auch kein Anspruch auf eine LTA-Maßnahme, da nach Ansicht der DRV genügend zumutbare Teilzeitarbeitsplätze zur Verfügung stehen, die auch ohne LTA-Maßnahme gefunden werden können." Häh? Bei LTA ist die Frage nur, kann der Rehabilitand seinen Beruf noch ausüben oder nicht. Falls nicht, bekommt er LTA zumindest mal angeboten. Falls er es ohne Unterstützung wieder in Arbeit schafft schön, aber ein grundsätzlicher Anspruch besteht.
???am 17.01.2018 | 12:39
Grundsätzlich ist das natürlich möglich. Ob das in Ihrem konkreten Fall zutrifft, lässt sich aber nicht sagen, weil es ja z.Bsp. auch sein könnte, dass Sie Ihren bisherigen Beruf wieder ausüben können. Von daher sollten Sie bei Interesse einfach einen LTA-Antrag stellen.
Schorscham 17.01.2018 | 14:00
Wurde denn Ihre komplette EM-Rente nicht weiterbewilligt oder lediglich die "Arbeitsmarktrente"? Im ersten Fall wäre u.U. eine LTA-Maßnahme denkbar, sofern Ihr gesundheitliches Leistungsvermögen die Ausübung einer Vollzeitstelle erlauben sollte. "Teilzeit-LTA-Maßnahmen" gibt es meines Wissens nicht. Im zweiten Fall wären Sie weiterhin teilweise erwerbsgemindert, hätten aber keinen Anspruch mehr auf eine "Arbeitsmarktrente", weil Ihr regionaler (Teilzeit)Arbeitsmarkt nicht mehr als verschlossen gilt. In diesem Fall bestünde auch kein Anspruch auf eine LTA-Maßnahme, da nach Ansicht der DRV genügend zumutbare Teilzeitarbeitsplätze zur Verfügung stehen, die auch ohne LTA-Maßnahme gefunden werden können. MfG
JobVermittleram 17.01.2018 | 15:53
Überall werden händeringend Taxifahrer/innen, Kellner/innen, Verkäufer/innen, Reinigungs(fach)kräfte, Erntehelfer/innen etc., gesucht. Um so einen Job zu finden, brauccht man nur ein Telefon aber keine LTA-Maßnahmen. Etwas Anderes als oben genannt, wird wohl kaum ein ehemaliger EM-Rentner bekommen. Daran ändern auch die teuersten LTA-Maßnahmen nichts. Geldverschwendung ist so etwas!
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