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Experten-Antwort

LTA Seltsamkeit

von Finder31.07.2018 | 08:35
508 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Es ist schon recht eigenartig, was sich mir gestern offenbarte. In meinem Gutachten zur Erwerbsfähigkeit von der DRV stand unter anderem, das Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht empfohlen werden. Das verstehe ich ja noch einigermaßen. Nur, nicht viel später wurde mir von berufener Stelle vorgeschlagen, eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen aufzunehmen. Und dies ist ja auch eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Ist das nicht ein Widerspruch, erst wird LTA nicht empfohlen(sogar explizit abgelehnt) und dann doch angeboten? Was bedeutet dies? PS: Das Angebot habe ich selbstverständlich dankend abgelehnt, nachdem ich mir mal solche Werkstätten angeschaut habe und mit einigen Beschäftigten sprechen konnte. Danke für die Aufklärung. Mit freundlichem Gruß Finder

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Finder,

auch ich gehe - wie „???“ - davon aus, dass in dem von Ihnen genannten Gutachten zunächst nur eine LTA-Maßnahme zur Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt gemeint war. Das Angebot zur Aufnahme in eine WfbM könnte dann natürlich auf einer entsprechenden Einlassung Ihres Betreuers beruhen. Zur abschließenden Klärung der Frage kann ich Ihnen aber nur empfehlen, sich direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.

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9 Antworten

Nicht Wol....gangam 31.07.2018 | 09:33
Hallo, ich finde es zunächst mal toll,dass Sie so gut mitdenken. Es siehst so aus bei Ihnen,als sei der sogenannte allge- meine Arbeitsmarkt für Sie verschlossen.Scheinbar bleibt für Sie dann nur noch die Eingliederung in eine Werkstatt für behinderte Menschen übrig.Haben Sie eine Antrag auf eine Rente gestellt in dessem Verlauf die von Ihnen ge- nannten Feststellungen getroffen wurden?.Oder haben Sie einen Antrag auf Leistuneg zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt?.Wie wurde Ihr Leistungsvermögen eingeschätzt?
???am 31.07.2018 | 09:43
Klassischerweise versteht man unter LTA Maßnahmen, die dazu dienen sollen, dass Sie auf dem 1. Arbeitsmarkt wieder unterkommen. Der Gutachter beurteilt in der Regel nur diese Frage/Maßnahmen. Wenn für die Sachbearbeitung absehbar ist, dass eine WfbM-Aufnahme gewünscht wird, bekommt der Gutachter einen speziell auf die dafür nötigen Voraussetzungen zugeschnittenen Fragebogen.
Finderam 31.07.2018 | 10:29
Zitat von Nicht Wol....gang anzeigenausblenden
Ich habe einen Reha-Antrag gestellt, der dann umgedeutet wurde. Wollte dann Antrag zurückziehen, dies wurde aber nicht anerkannt von der DRV, da mein damaliger Betreuer( Behördenangelegenheiten) dazwischen funkte. Der Gutachter später sagte mir, das er mich für Halbschichtig einsetzbar hält und er dies auch so im Gutachten so festhalten werde. Eigenartigerweise aber wurde dann aber auf voll erwerbsgemindert entschieden, das dann auch unabsehbare Zeit. Ein Wunsch meinerseits auf Beschäftigung in der Werkstatt bestand nicht. Mein Betreuer redete aber ständig davon. Die Betreuung ist seit 7 Monaten aufgehoben. Meine Rente beträgt 370 Euro Auszahlbetrag dazu dann Grundsicherung Aufstocker. Das mit dem Gutachter verstehe ich auch nicht( Betreuer?).
Finderam 31.07.2018 | 12:37
Zitat von ??? anzeigenausblenden
Vielen Dank für diese hochinteressante Information, besonders der untere Teil. Ich habe da einen Gedanken im Kopf, der mir gar nicht gefällt. Experte: Danke, ich werde mich mal mit meiner Sachbearbeitung in Verbindung setzen, mal sehen was da rauskommt. Mit freundlichen Grüßen Finder
Grokoam 31.07.2018 | 15:00
Klassischerweise versteht man unter LTA Maßnahmen, die dazu dienen sollen, dass Sie auf dem 1. Arbeitsmarkt wieder unterkommen. Der Gutachter beurteilt in der Regel nur diese Frage/Maßnahmen. Wenn für die Sachbearbeitung absehbar ist, dass eine WfbM-Aufnahme gewünscht wird, bekommt der Gutachter einen speziell auf die dafür nötigen Voraussetzungen zugeschnittenen Fragebogen.
Vielen Dank für diese hochinteressante Information, besonders der untere Teil. Ich habe da einen Gedanken im Kopf, der mir gar nicht gefällt. Experte: Danke, ich werde mich mal mit meiner Sachbearbeitung in Verbindung setzen, mal sehen was da rauskommt. Mit freundlichen Grüßen Finder
Geh arbeiten und gut iss.
Schadeam 31.07.2018 | 16:12
Meines Erachtens brauchen Sie nirgens mehr anrufen, für die DRV ist doch alles klar: Sie erhalten die Rente wegen voller EM auf Dauer, so gesehen sind Sie täglich nur noch unter 3 Stunden belastbar, können nicht mehr arbeiten. Wenn dem so ist kommt LTA nicht in Frage, weil Sie nicht arbeiten können. Ausnahme wäre die Integration in die WfbM - aber da Sie das nicht wollen, entfällt dies auch. Zwingen dazu tut Sie auch keiner. Fazit: Sie sind Rentner und gestalten Ihren Tag als Rentner und können falls gewollt einen 450 € Job suchen. Dazu braucht es aber die DRV nicht. Alles Gute
Finderam 31.07.2018 | 17:34
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Mit 48 Jahren schon Rentner, das ist schwer zu akzeptieren. Das Geld ist auch nicht gerade viel. Aber mir ist in den Sinn gekommen, das der Tischlermeister hier im Ort noch einen Helfer sucht. War gerade drüben und er meint, das ich morgen anfangen könnte. Ist zwar Vollzeit, aber der Meister zahlt fürs erste 1800 Euro brutto. Das ist mehr, als das Modell mit den 450 Euro. So hab ich gerechnet. Sie haben recht, die DRV hat es nicht gebraucht dazu. Die DRV werde ich dann wohl doch anrufen, wegen der Arbeit. Muss man da bestimmte Dokumente ausfüllen und hinschicken, oder reicht das ich durchgebe, das ich arbeite? Aber trotzdem, vielen Dank für die hilfreichen Antworten Mit freundlichen Grüßen Finder PS: Groko, jetzt habe ich ja Arbeit, aber danke auch Ihnen.
Finderam 31.07.2018 | 17:39
1258,62 Euro netto sind es. (Nachtrag) Danke
KSCam 31.07.2018 | 23:21
Na dann frisch ans Werk! DRV und Sozialamt wird es freuen, dass Sie keine Grundsicherung und keine volle Rente mehr brauchen. Aber ich zweifle etwas am Wahrheitsgehalt dieser Geschichte. Dass ein Vollrentner von heute auf Morgen plötzlich einen Vollzeitjob hat kommt doch eher selten vor.
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