Hallo Finder,
auch ich gehe - wie „???“ - davon aus, dass in dem von Ihnen genannten Gutachten zunächst nur eine LTA-Maßnahme zur Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt gemeint war. Das Angebot zur Aufnahme in eine WfbM könnte dann natürlich auf einer entsprechenden Einlassung Ihres Betreuers beruhen. Zur abschließenden Klärung der Frage kann ich Ihnen aber nur empfehlen, sich direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.