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LTA zur Erhaltung des Arbeitsplatzes

von DG10.08.2015 | 18:29
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, zunächst kurz meine Krankengeschichte und mein bisherige berufliche Tätigkeit. Ich bin seit März arbeitsunfähig krank geschrieben aufgrund Burn out, Depressionen, Panikstörung mit Agoraphobie. 2013 hatte ich einen Schlaganfall durch Embolie zerebraler Arterien bei APC Resistenz. Mein bisherige berufliche Tätigkeit, die ich seit 2011 in der Kosmetikindustrie ausübe, umfasst Schulungen bei Kunden vor Ort und Seminare an verschiedenen Seminarstandorten für Kunden die mit unseren Produkten arbeiten. Im Prinzip berufliche Weiterbildung. Ich bin überwiegend im Aussendienst tätig, also Reisetätigkeit. In einer 5 wöchigen medizinischen Reha wurde mir geraten meinen bisherigen Arbeitsplatz zu kündigen und mich beruflich neu zu orientieren. LTA-Antrag wurde gestellt. Dieser ist heute bewilligt worden. Mir werden Leistungen zur Erhaltung meines Arbeitsplatzes in Aussicht gestellt. Laut RV kommt für mich eine innerbetriebliche Umsetzung in Frage. Eigentlich hatte ich eine Umschulung beantragt. Mir ist bekannt das keine konkreten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragt werden können, die Empfehlung der Reha Klinik und der LTA-Bescheid wiedersprechen sich meiner Meinung nach sehr. Einerseits soll ich kündigen und mich beruflich neu orientieren, andererseits werden mir Leistungen zum Erhalt meines Arbeitsplatzes gewährt. Wie kann das sein? Zumal im Bescheid darauf hingewiesen wird das ich meinen Arbeitgeber kontaktieren soll und mit ihm eine innerbetriebliche Umsetzung besprechen soll. Ich war bisher im Aussendienst tätig und soll in Zukunft keine Reisetätigkeiten mehr machen laut Reha-Klinik. Also käme nur eine Stelle im Innendienst in Frage. Mein Arbeitgeber hat seinen Sitz aber rund 300 Km entfernt von meinem Wohnort. Wie soll das denn bitte gehen? Ich habe Familie mit Kindern. Außerdem hat mein Arbeitgeber bereits nach meiner Erkrankung 2013 eine schrittweise Wiedereingliederung abgelehnt da diese in meiner Position nicht möglich wäre. Dieser Bescheid ergibt deshalb für mich irgendwie keinen Sinn. Ich freue mich natürlich das mein Antrag nicht direkt abgelehnt wurde, sondern das ich einen positiven Bescheid erhalten habe, ich bin aber jetzt ziemlich verunsichert. Was soll ich tun? Meinem AG eine Umsetzung im Betrieb vorschlagen auch wenn ich da selbst wenig Aussicht auf Erfolg sehe? Welche Möglichkeiten gibt es wenn mein AG die Umsetzung im Betrieb ablehnt? Kommen dann andere LTA-Maßnahmen in Frage, wer entscheidet dann welche Maßnahmen für mich in Frage kommen und sind diese dann durch diesen positiven Bescheid auch sozusagen " automatisch" genehmigt oder muss ich diese dann erneut beantragen? Dem Bescheid widersprechen? Termin beim Reha-Fachberater? Hoffe sehr sie können mir helfen. Vielen Dank im Voraus! MFG

3 Antworten

KSCam 10.08.2015 | 19:40
Besprechen Sie bitte mit Ihrem Arbeitgeber ob und ggfls. welche Möglichkeiten es für Sie im Betrieb gibt. Sollte es dort keine andere arbeit für Sie geben, teilen Sie dies der DRV schriftlich mit ("eine Umsetzung wurde vom Betrieb mit folgender Begründung abgelehnt:.......") und bitten gleichzeitig um ein Gespräch mit dem Rehaberater. Bis zu diesem Gespräch sollten Sie sich klar werden, welche beruflichen Perspektiven Sie anstreben. Ob die dann von der DRV finanziert werden, wäre dann die Frage.
???am 10.08.2015 | 22:41
Allein die Empfehlung der Reha-Klinik, dass Sie kündigen sollen, zeugt von ziemlicher Ahnungslosigkeit. Ziel ist es immer, bestehende Arbeitsverhältnisse möglichst zu erhalten. Durch Kündigungen können Ansprüche auf Betriebsrenten, Abfindungen ... verloren gehen. Und ein neuer Arbeitsplatz findet sich nicht immer so leicht. Vor diesem Hintergrund sollten Sie die Frage nach einer Umsetzung in den Innendienst wirklich ernsthaft überdenken. Ob ein Umzug tatsächlich nicht möglich/sinnvoll ist, können nur Sie zusammen mit Ihrer Familie entscheiden. Wenn Sie das Arbeitsverhältns beenden, ist nicht automatisch eine Umschulung nötig. Vielleicht können Sie mit Ihrer bisherigen Ausbildung bei einem anderen Arbeitgeber passend arbeiten. Oder Sie bauen auf Ihren bisherigen Berufsabschluss auf und machen eine Forbildung. Möglichkeiten gib es viele.
=//=am 11.08.2015 | 10:36
Da Sie in der Kosmetikbranche tätig sind, könnten Sie sich evtl. vorstellen, z.B. in einer großen Parfümerie(kette) zu arbeiten? Es gibt auch genügend Läden in Kaufhäusern. Gehen Sie doch mal nebenbei auf die Suche, vielleicht findet sich was. Mit guten Referenzen haben Sie vielleicht Glück.
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