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Experten-Antwort

Lücke: Nur kurz gearbeitet in den Niederlanden. Lohnt sich das Nachreichen?

von Lucki07.11.2018 | 12:02
130 Ansichten
7 Antworten

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Ich habe für ca. 1 ½ Monate 1989 in den Niederlanden gearbeitet. Dort habe ich Sozialabgaben und in die niederländische Rentenversicherung gezahlt. Die Belege vom damaligen Arbeitgeber habe ich noch. Kann ich das hier bei der Rentenversicherung einreichen? Es ist eine sehr kurze Zeit, daher meine Frage: Wirkt sich das überhaupt irgendwie auf die Rente oder auf eine Wartezeit aus? In meiner Rentenauskunft ist dort eine Lücke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lucke,

ja, bitte geben Sie die Zeiten in den Niederlanden im Rahmen der Kontenklärung entsprechend an.

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6 Antworten

DRVam 07.11.2018 | 12:25
Unabhängig davon, dass Lücken sich fast immer rentenschädlich auswirken, sind Sie verpflichtet Ihren Versicherungsverlauf wahrheitsgemäß zu klären und damit auch die Beschäftigung in den Niederlanden anzugeben. Die Frage "lohnt sich das?" stellt sich somit überhaupt nicht.
Luckeam 07.11.2018 | 12:38
Ich habe ja nicht vor es zu verheimlichen. Was wird einem denn hier unterstellt. Ich hatte mich in Deutschland ganz normal hier abgemeldet. Ist es verboten im Ausland zu arbeiten und wieso darf man nicht die Fragen stellen, ob bzw. wie sich das in irgendeiner Weise auf die Rente auswirkt?
senf-dazuam 07.11.2018 | 12:49
Sie haben ja auch nicht "lohnt sich das?" gefragt, sondern "wirkt sich das irgendwie aus?". @DRV hat hier vielleicht etwas überreagiert, aber das kann in einem offenen Forum schon mal passieren ... einfach nicht drüber aufregen. Wenn Sie die Zeit noch angeben, werde Sie vermutlich keine Rente aus den NL damit hervorzaubernm, aber immerhin werden zwei bis drei Monate der Lücke mit einer Beschäftigung im Ausland belegt. Damit wird die Lücke kleiner, ggf. erreichen Sie dadurch auch eine erforderliche Wartezeit für eine Rente, aber Entgeltpunkte werden Ihnen dafür wohl nicht gutgeschrieben.
DRVam 07.11.2018 | 12:55
Reichen Sie Nachweise über Zeiten in den Niederlanden bei Ihrem Rententräger ein. Bei Beitragszahlung zählen auch diese Zeiten in Deutschland mit. Weiterhin werden niederländische Zeiten unter einem Jahr später bei der Deutschen Rente mit bewertet und ausgezahlt. Es entsteht somit in den Niederlanden kein eigenständiger Rentenanspruch.
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