Hallo Marta,
aus Ihrer Anfrage ist leider nicht ersichtlich, ob die Scheidung nach deutschem Recht oder luxemburgischem Recht erfolgt. Sollte ein Gericht in Luxemburg hierüber entschieden haben, können wir hierzu keine weiteren Auskünfte geben. Wir empfehlen Ihnen sich zur weiteren Klärung mit dem dortigen Gericht in Verbindung zu setzen. Falls die Scheidung vor einem deutschen Gericht durchgeführt wurde, ist für die Deutschen Rentenversicherung hinsichtlich eines evtl. durchzuführende Versorgungsausgleich das Urteil maßgebend. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen unter Vorlage des entsprechenden Urteils eine Beratung in einer der für Sie zuständigen Auskunfts- und Beratungsstelle.