Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo User Angela,
die Beiträge, die Sie zur Deutschen Rentenversicherung, früher LVA, gezahlt haben können Sie zunächst in Deutschland stehen lassen. Falls Sie später wieder in Deutschlang arbeiten, können Sie dann auf diese Beiträge dann schon zurückgreifen und Ihren Anspruch weiter erhöhen.
Eine Übertragung an den türkischen Rentenversicherungsträger ist nicht möglich. Auch der umgekehrte Weg ist nicht möglich. Sollten Sie später wieder in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten, können die Beiträge zur türkischen Rentenversicherung nicht auf die Deutsche Rentenversicherung übertragen werden.
Im Alter zahlt dann jeder Rentenversicherungsträger den jeweiligen Rentenanspruch des eigenen Landes.
Sollten Sie sich die deutschen Beiträge erstatten lassen, erlischt der deutsche Rentenanspruch. Ob Sie diese Beiträge als Ersatz in die türkische Rentenversicherung einzahlen können, müssen Sie mit dem türkischen Rentenversicherungsträger klären.
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