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Experten-Antwort

Maßnahme abbrechen wegen Jobangebot

von besnik303006.07.2010 | 10:17
2539 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, wer kann mir helfen. Ich bin zur Zeit im BfW in Hamm und mache dort eine Wieterbildung zum Feingerätemechaniker. Die Maßnahme hat jetzt erst angefangen, nun habe ich ein Jobangebot zum 15.08.10 bekommen. Meine Fragen wäre wenn ich den Job annehme, zahlt die DRV noch bis zum 15. Übergangsgeld und muss ich die Kosten für den voran gegangenen Vorbereitungskurs zurück zahlen? Wer weiss Rat?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

die Maßnahme abzubrechen ist ein weitreichender Schritt, der gut überlegt sein will. Sprechen Sie ihre persönliche Situation doch mit dem Sozialdienst des Berufsförderungswerkes und mit dem Reha-Fachberatungsdienst Ihres Reha-Trägers durch. Erörtern Sie dort auch, ob Sie langfristig in dem neuen Job gesundheitsgerecht eingesetzt werden können. Ziel der Weiterbildung ist es natürlich auch, dass Sie einen gesundheitsgerechten Job erhalten...

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Nixam 06.07.2010 | 11:30
LEIDER müssen Sie die Kosten nicht zurückzahlen. Das ist nicht ironisch gemeint, sondern mein Ernst. Annahme: Sie brechen die Massnahme ab und nehmen Ihren neuen Job an. Anschliessend werden Sie nach 3 Monaten innerhalb der Probezeit gekündigt.... Was machen Sie dann? Sie können die Massnahme abbrechen und erhalten natürlich bis zum Tag, an dem Sie an der TA-Leistung teilnehmen, Übergangsgeld. Sprechen Sie sich bitte mit Ihrem Fachberater für Rehabilitation ab. Viele Grüsse Nix
???am 07.07.2010 | 15:39
Anscheinend wird das mit dem Übergangsgeld unterschiedlich gehandhabt. Es kann Ihnen auch passieren, dass die Maßnahme sofort beendet wird, sobald Sie die DRV von Ihrer geplanten Beschäftigungsaufnahme unterrichten. Damit entfällt auch der Übergangsgeld-Anspruch.
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