Hallo Lara 79,
im Bereich der Rehabilitation unterscheidet man zwischen medizinischen und beruflichen Maßnahmen/ Leistungen zur Rehabilitation. Die medizinischen Maßnahmen umfassen u.a. ambulante und stationäre Maßnahmen (Kuren). Im Bereich der beruflichen Rehabilitation (Teilhabe am Arbeitsleben) sind dies u.a. Umschulungen oder z.B. auch Einarbeitsungszuschüsse zur Wiedereingliederung in das Berufsleben.
Je nach Erfordernis können im Einzelfall vor einer beruflichen Maßnahme auch medizinische Maßnahmen zur Feststellung/ Überprüfung der gesundheitlichen Situation vorgeschaltet werden.
Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger zur weiteren Abklärung des Sachstandes in Verbindung.