Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Dennis!
Wie Sie selbst schreiben, möchten Sie aus psychischen Gründen nicht mehr an Ihren bisherigen Arbeitsplatz zurückkehren. Insoweit darf man sicherlich davon ausgehen, dass Sie momentan im Hinblick auf Ihre Arbeit unter einem sehr großen psychischen und emmotionalen Druck stehen. In dieser Situation / Verfassung wären Sie schlecht beraten vorschnell Entscheidung hinsichtlich Ihres Arbeitsplatzes zu treffen, sprich einen Aufhebungsvertrag abzuschließen.
Bitte bedenken Sie, dass Sie durch einen Aufhebungsvertrag gegebenfalls eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld der Agentur für Arbeit erhalten. In dieser Zeit versagen auch die übrigen Sozialleistungsträger Geldleistungen, sprich: Sie würden auch von Ihrem Rentenversicherungsträger keine Übergangsgeld erhalten für die Zeit in der Ihnen die Agentur für Arbeit eine Sperrfrist verhängt.
Sie sollten Sich also gut überlegen, ob Sie wirklich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Momentan sollte Ihre Gesundheit an erster Stelle stehen. Gehen Sie doch erstmal in die Rehabilitationsleistung und entwickeln dann mit Ihrem Therapeuten einen Zukunftsplan.
Die Reha-Leistung wurde für 3 Monate bewilligt. Nutzen Sie die Zeit für sich. Der Alltag ist durch die Reha-Leistung unterbrochen. Kommen Sie zur Ruhe und treffen dann Ihre Entscheidungen.
Einen Aufhebungsbescheid können Sie auch noch nach Ihrer Reha-Leistung unterschreiben.
Ihr Experte
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