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Experten-Antwort

medizinischen Rehabilitation durch Rententräger

von Dennis31.03.2015 | 23:56
1222 Ansichten
3 Antworten

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Schönen guten Tag, von der deutschen Rentenversicherung wurde jetzt eine medizinische Rehabilitation für 3 Monate bewilligt. In der Anlage dabei war ein schreiben für den Arbeitgeber das ich an einer medizinischen Rehabilitation teilnehmen werde. Nur ich habe mit meinem Arbeitgeber geklärt das ich einen Aufhebungsvertrag mache sobald ich die medizinische Rehabilitation beginne, da ich aus psychischen Gründen undpersönlichen Gründen nicht mehr zu dem bisherigen Arbeitsplatz zurück möchte. Riskiere ich damit evtl. irgendwelche Nachteile für die Reahmaßnahme und für das Krankengeld, wenn ich einen Aufhebungsvertrag unterschreibe sobald ich die medizinische Rehabilitation beginne?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.04.2015 | 11:09

Hallo Dennis!

Wie Sie selbst schreiben, möchten Sie aus psychischen Gründen nicht mehr an Ihren bisherigen Arbeitsplatz zurückkehren. Insoweit darf man sicherlich davon ausgehen, dass Sie momentan im Hinblick auf Ihre Arbeit unter einem sehr großen psychischen und emmotionalen Druck stehen. In dieser Situation / Verfassung wären Sie schlecht beraten vorschnell Entscheidung hinsichtlich Ihres Arbeitsplatzes zu treffen, sprich einen Aufhebungsvertrag abzuschließen.

Bitte bedenken Sie, dass Sie durch einen Aufhebungsvertrag gegebenfalls eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld der Agentur für Arbeit erhalten. In dieser Zeit versagen auch die übrigen Sozialleistungsträger Geldleistungen, sprich: Sie würden auch von Ihrem Rentenversicherungsträger keine Übergangsgeld erhalten für die Zeit in der Ihnen die Agentur für Arbeit eine Sperrfrist verhängt.

Sie sollten Sich also gut überlegen, ob Sie wirklich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.

Momentan sollte Ihre Gesundheit an erster Stelle stehen. Gehen Sie doch erstmal in die Rehabilitationsleistung und entwickeln dann mit Ihrem Therapeuten einen Zukunftsplan.

Die Reha-Leistung wurde für 3 Monate bewilligt. Nutzen Sie die Zeit für sich. Der Alltag ist durch die Reha-Leistung unterbrochen. Kommen Sie zur Ruhe und treffen dann Ihre Entscheidungen.

Einen Aufhebungsbescheid können Sie auch noch nach Ihrer Reha-Leistung unterschreiben.

Ihr Experte

2 Antworten

Hudiniam 01.04.2015 | 01:05
Warum einen Aufhebungsvertrag ? Die DRV interessiert das nicht,dafür aber die AfA,die eine Sperre des Arbeitslosengeldes erläßt. Warum holen Sie sich nicht weiterhin eine AUB und warten ab,bis der Arbeitgeber Sie kündigt ?
=//=am 01.04.2015 | 09:54
Lassen Sie das mit dem Aufhebungsvertrag ab Beginn der Reha-Maßnahme besser bleiben! Das ist die schlechteste Lösung für Sie. Ihren Arbeitgeber würde es allerdings freuen, wenn er nicht mehr Lohn zahlen muß. Sie haben ja erstmal eine 6-wöchige Lohnfortzahlung (wenn Sie nicht vorher erkrankt sind und bereits Krankengeld beziehen). Danach erhalten Sie von der DRV Übergangsgeld. Während der Reha-Maßnahme sind Sie sowieso arbeitsunfähig. Nach der Reha käme das böse Erwachen, wenn Sie wegen der Sperrfrist keine Leistung von der Agentur für Arbeit erhalten.
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