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Experten-Antwort

Meine Rente !!

von Melle19.07.2012 | 14:32
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9 Antworten

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Hallo ! Bin 17 Jahre und 8 Monate alt und beziehe seit 2 Jahren Halbwaisenrente. Diese geht allerdings auf das Konto meiner Mutter. Wir sind zerstritten und zur Zeit wohne ich bei meiner Schwester. Meine Mutter überweist meine Halbwaisenrente nicht auf mein Konto. Desweiteren sagt Sie das Sie, bis ich 18 bin, der Erziehungsberechtigte wäre und somit ich auch bei Beantragung der Zahlung der Waisenrente auf mein Konto beim Rententräger eine Abfuhr erhalte. Hab ich keine Rechte ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte Frau Melle,

zu den vorangegangenen Beiträgen bleibt nicht viel zu ergänzen. Wenden Sie sich an das Jugendamt. Vielleicht lässt sich in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt auch schon vor Vollendung des 18. Lebensjahres eine andere Lösung finden.

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8 Antworten

Melleam 19.07.2012 | 16:07
Aber im zweiten Abschnitt steht ja das der gesetzliche Vertreter ( also meine Mutter) die Handlungsfähikeit eingeschränkt werden kann. Bedeutet doch, wenn ich beim Rententräger eine neue Bankverbindung ab sofort mitteile, und meine Mutter merkt das keine Waisenrente auf ihr Konto kommt, geht sie sofort dagegen vor.
Jockelam 19.07.2012 | 16:01
....doch, haben Sie: G1 § 36 SGB 1 - in Kraft ab 01.01.1976 (1) 1Wer das fünfzehnte Lebensjahr vollendet hat, kann Anträge auf Sozialleistungen stellen und verfolgen sowie Sozialleistungen entgegennehmen. 2Der Leistungsträger soll den gesetzlichen Vertreter über die Antragstellung und die erbrachten Sozialleistungen unterrichten. (2) 1Die Handlungsfähigkeit nach Absatz 1 Satz 1 kann vom gesetzlichen Vertreter durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger eingeschränkt werden. 2Die Rücknahme von Anträgen, der Verzicht auf Sozialleistungen und die Entgegennahme von Darlehen bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Michlam 19.07.2012 | 16:37
Hallo Melle, finde es schon traurig, wenn die jungen Menschen heute mit der eigenen Mutter auf Kriegsfuß leben. Ihre Mutter und Ihr Vater haben Sie von klein auf umsorgt und es müsste nicht so spurlos an Ihnen vorbei gegangen sein den Vater verloren zu haben. Seien Sie froh noch eine Mutter zu haben denn diese hat für Ihre Erziehung auch viel geopfert und es sicherlich im Leben auch nicht einfach gehabt. Geld verdirbt den Charakter.
Melleam 19.07.2012 | 17:11
Zitat von Michl anzeigenausblenden
Was maßen Sie sich eigentlich an über mich urteilen zu wollen. Mein Vater hat alles für uns Kinder getan, während unsere Mutter sich über Nacht wer weis wo rumgetrieben hat. Sie verschleudert die Waisenrente f. Ihre Eskapaden und ich versuche nicht aus der Bahn zu geraten und meine Schule gut zu Ende zu bringen. Mein Rettungsanker ist meine große Schwester, die mir beisteht wo immer es geht. Sie sollten Sich was schämen !
???am 19.07.2012 | 18:44
Solange Ihre Mutter Ihre Erziehungsberechtigte ist, kann Sie bestimmen, wohin Ihre Waisenrente zu zahlen ist. Damit müssen Sie leben. Ihre Mutter ist Ihnen aber auch noch zu Unterhalt verpflichtet. Die Frage ist also, wie Sie Ihren Unterhaltsanspruch am besten durchsetzen. Vielleicht kann Ihnen da das Jugendamt helfen. Außerdem würde ich rechtzeitig die DRV informieren, auf welches Konto die Waisenrente ab der Volljährigkeit zu überweisen ist.
Claire Grubeam 20.07.2012 | 00:32
Wenn es neben Ihrer Mutter noch einen anderen Erziehungsberechtigten gibt, kann der die Zahlung auf ein anderes Konto vornehmen lassen oder zumindest die weitere Zahlung an die Mutter beim Rentenversicherungsträger verhindern, bis die Angelegenheit geklärt ist. Ggf. wenden Sie sich an das Jugendamt und beantragen dort Hilfe. Wird das Jugendamt von Ihnen finanziell in Anspruch genommen, wird es auch dafür sorgen, dass der Rentenversicherungsträger die Zahlung an Sie oder an das Jugendamt leistet. Ab 18. Lebensjahr können Sie selbst verfügen, sofern ein Anspruch noch besteht.
Chrisam 20.07.2012 | 08:02
Hallo Melle, ich kann meinen Vorrednern nur zustimmen. 1. Sollten Sie frühzeitig IHRE Bankverbindung angeben, damit die Waisenrente ab Ihrem 18. Lebensjahr direkt an Sie gezahlt wird (wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind). 2. Setzen Sie sich mit dem Jugendamt in Verbindung. Wenn Ihre Mutter Ihnen keine Unterstützung gibt, kann das Jugendamt am besten helfen und agieren. Gruß Chris
W*lfgangam 20.07.2012 | 14:36
Hallo Melle, beachten/ergänzend: das Jugendamt ist ausschließlich für Minderjährige zuständig, ab 18. Lbj. muss sich die Volljährige um andere rechtliche Vertretungen kümmern. Vereinbaren Sie dort baldmöglichst einen Beratungstermin! Gruß w.
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