ich werde nächstes monat zu arbeiten aufhören...war ein versicherungspflichtiges arbeitsverhältnis.... müssen eigentlich arbeitgeberwechsel oder das aufhören der arbeit aus einen versicherungspflichtigen verhältnis der rentenversicherung von mir gemeldet werden oder geht das alles seinen lauf
mfg
07.09.2008, 13:38
von
Schade
das geht mit der Abmeldung des Arbeitgebers "alles seinen Lauf".
08.09.2008, 14:16
Experten-Antwort
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die entsprechenden Meldungen an die Sozialversicherungsträger abzugeben.