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Experten-Antwort

Meldung-Sozialvers.

von Irmgard R.28.09.2016 | 19:03
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3 Antworten

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Eine Frage hier an die Experten. Mein Arbeitsvertrag läuft bis 31.10.16 . , gehe dann in Rente. Heute bekomme ich eine Meldebescheinigung zur Sozialversicherung von meiner Lohnstelle. Gesonderte Meldung vom 1.1.16 bis 31.7.16. Wann werden dann die Entgelte an die Rentenvers. gemeldet für die letzten 3 Monate? Mein Rentenantrag habe ich vor ein paar Wochen gestellt. Soll ich mich an die Lohnstelle wenden, oder ist das so normal? Habe Bedenken das mir dann 3 Monate bei der Rente fehlen. Danke ihnen für Auskunft

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Irmgard R.,

es besteht die Möglichkeit im Rahmen der Antragstellung auf Altersrente die beitragspflichtigen Einnahmen frühestens 3 Monate vor dem Rentenbeginn seitens des Arbeitgebers in einer gesonderten Meldung an den Rentenversicherungsträger elektronisch zu melden, damit einer frühzeitigen Erteilung des Rentenbescheides nichts im Wege steht.

Die restlichen 3 Kalendermonate werden anhand der übermittelten Daten der letzen 12 Kalendermonate vor dem Hochrechnungszeitraum errechnet.

Die rechtliche Grundlage für diese Verfahrensweise ergibt sich aus § 194 SGB VI. Sofern der Antragsteller der Anwendung dieser Regelung nicht zustimmt, kann die Rentenberechnung erst dann erfolgen, wenn der benötigte Zeitraum komplett abgerechnet ist. Das kann natürlich zu Wartezeiten bei der Bescheiderteilung führen.

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2 Antworten

W*lfgangam 28.09.2016 | 19:49
Hallo Irmgard R., ja, machen viele Arbeitgeber, sobald der 4. letzte Monate gezahlt worden ist. Sinn dieser 'gesonderten Meldung' ist, dass die DRV für den Rentenbescheid die letzten Monate hochrechnen kann - WENN Sie es so im Rentenantrag bestimmt haben und nicht extra noch mal eine Anfrage an den Arbeitgeber gerichtet werden muss. Haben Sie die Hochrechnung nicht gewählt, erfolgt mit Beschäftigungsende sowieso eine erneute AG-Meldung bis zum Ende, um erst danach die Rente festsetzen zu können. Vorteil, etwaige Sonderzahlungen in den letzten 3 Monaten werden bei der Rente noch berücksichtigt *), Nachteil: vielleicht müssen Sie erst mal 3 Monate ohne Rente auskommen, bis das alles abgewickelt ist und die Nachzahlung dann eintrudelt. ABER: all das hätte man Ihnen bei bei Rentenantrag erklären können/müssen ...oder haben Sie den selber gestellt?. Gruß w. *) die vielleicht im Bereich von 0,5 – 3 EUR mtl. liegen könnten, je nachdem wie hoch das 'Weihnachtsgeld' ausfällt ...dürfte bei Ihnen bedeutungslos sein, wenn Ihr Arbeitsvertrag keine anteiligen Sonderzahlungen mehr in der Zeit von 08 – 10.2016 vorsieht.
Irmgard R.am 29.09.2016 | 11:04
Ich habe den Antrag bei einem Rentenältesten der Rentenvers. gestellt, es wurde so eingetragen wie sie Wolfgang hier schon oft geschrieben haben.
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