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Experten-Antwort

Meldung von Versicherten bei Anhaltspunkten für eine Berufskrankheit

von Nicole P.15.08.2016 | 17:42
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5 Antworten

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Hallo, mein Lebensgefährte leidet unter starker Kniearthrose. Nun möchte er einen Antrag auf Anerkennung als Beurfskrankheit stellen (in Liste der Berufskrankheiten für seinen Beruf ist die Erkrankung erfasst). Wie ist hier die Frage zu verstehen "Wann (genaues Datum) bemerkten Sie erstmals Ihre Erkrankung?" Sind hier die ersten Beschwerden gemeint oder der erste Gang zum Arzt wegen der Beschwerden oder die Diagnose? Vielen Dank für Ihre Mithilfe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nicole,

bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu den Voraussetzungen einer Berufskrankheit und zur Antragstellung bei der BG nicht positionieren kann. Allerdings enthält der Vorschlag von „W*lfgang“ erste Tipps und Ratschläge die Ihnen ggfs. weiterhelfen könnten.

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4 Antworten

W*lfgangam 15.08.2016 | 17:52
Hallo Nicole P., das dürfte ziemlich egal sein, da die BG sich sowieso mit ärztlichen Unterlagen auseinander setzen muss - aus dem zeitnahen Umfeld seiner Angabe. Insofern dürfte es sinnvoll sein, den ersten Beschwerdetermin anzugeben, zu dem er sich auch in ärztliche Behandlung begeben hat. Ein 'gefühlte' Beschwerdeeindruck 10 Jahre davor (Mutti kann das bestätigen "der Junge ging schon bei der Einschulung so komisch" ;-)) ist nicht hilfreich. Gruß w.
santanderam 15.08.2016 | 17:55
Jeder Arzt hat die Pflicht eine Berufskrankheit zu melden, wenn er seinen Verdacht begründen kann. Im Berufskrankheitenverfahren wird die Arbeitsvorgeschichte des Betroffenen erhoben und ein medizinisches Gutachten erstellt. Die Berufsgenossenschaft entscheidet, ob die Krankheit als Berufskrankheit anerkannt wird und über Entschädigungsleistungen. Durch engagierte Betriebs- und Personalräte können die Anerkennungschancen erhöht werden. Erkrankte sollten sich bei der Auswahl der Gutachter beraten lassen.
Nicole P.am 15.08.2016 | 18:24
Vielen Dank schonmal für die Antworten. Was kann man machen, wenn der behandelnde Arzt keinen Antrag ausfüllen will? Wer kann noch beratend zur Seite stehen, wenn man keinen Betriebsrat o.ä. hat, da man selbstständig ist? Viele Grüße
W*lfgangam 15.08.2016 | 18:50
Hallo Nicole P., selbst Kontakt mit der zuständigen BG aufnehmen/rechts finden Sie Kontaktdaten: http://www.dguv.de/de/versicherung/zustaendigkeit/index.jsp Im einfachsten Fall, falls keine Vordrucke verfügbar sind, selbst einen formlosen Antrag aufsetzen und wenn da nur drinsteht "Ich will Unfallrente, weil ich in meinem XY-Beruf durch Erkrankung ABC nicht mehr uneingeschränkt arbeiten kann - senden Sie mir bitte entsprechende Antragsvordrucke zu." ...alles Weitere ergibt sich von selbst. Sie können auch ins nächste Rathaus/Versicherungsamt marschieren, dass das formlos aufnimmt und weiterleitet, ggf. sogar nach Vordruckmaterial recherchiert. Gruß w.
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