Hallo, ich hatte hier mal eine Frage gestellt, wieviel Entgelt Krankenkassen im Jahre 2000 nach vorherigen Bezug von Alhi melden müssten. Ich bekam die Antwort, das daß damals der Zahlbetrag in Höhe der vorherigen ALHI war. Dieses ist wohl auch korrekt. Wegen Gesetzesänderung wären es dann 80 % von der vorherigen ALHI gewesen. Auch das scheint wohl o.k. bei mir gelaufen zu sein. Aber gilt die Meldung nur für die Krankenkasse oder muss das Arbeitsamt selbst rückwirkend auch 80 % melden für das Jahr 2000, meine ja bei Bezug von ALHI. ? Danke
12.03.2012, 13:47
von
Jockel
...das wurde doch bereits bei Ihrem Posting am 27.02.2012 beantwortet.
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