Zu den Möglichkeiten auf Internetportalen Geld zu verdienen kann und mag ich hier keine Auskunft erteilen. Grundsätzlich gelten aber in der virtuellen Welt die gleichen Regeln wie im „richtigen Leben“ (Gewerbeanmeldung, Anmeldung beim Finanzamt usw.). Versicherungspflicht kann erst ab einem Gewinn von 450 € monatlich, unabhängig von der Tätigkeit oder der Anzahl der Auftraggeber entstehen. Sofern diese Gewinngrenze überschritten wird, bedarf es einer Einzelfallprüfung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit und einer daraus resultierenden Versicherungspflicht
Hinsichtlich der Anrechnung des Gewinnes auf das Arbeitslosengeld oder die Rente gilt das Gleiche. Bei der Gewinnermittlung wird auf die Grundsätze des Steuerrechtes verwiesen. Sofern Sie im Rentenantrag Einkünfte aus selbst. Tätigkeit verneint haben, müssen Sie die möglichen Gewinne, unabhängig von ihrer Höhe nun anzeigen.
Die Krankenversicherungspflicht dürfte nur betroffen sein, sofern eine "hauptberufliche Selbständigkeit" vorliegt. Hierzu und zu einer möglichen Verbeitragung Ihres Gewinnes setzen Sie sich bitte mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.