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Mindestbeitrag

von Christel21.02.2007 | 10:08
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Hausfrau, Kindererziehungszeiten sind abgelaufen, bin 50 Jahre alt, bekomme keine Arbeit, kann ich durch freiwillige Beiträge meine Rentenanwartschaft aufrecht erhalten?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Im vorliegenden Fall besteht die Möglichkeit freiwillige Beiträge zu zahlen. Dies könnte Sinn machne, um einen Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte zu ermöglichen, für den 35 Jahre Beitragszeiten erforderlich sind. Hier ist jedoch eine persönliche Beratung sinnvoll um die Gegebenheiten genau beurteilen zu können. Eine Beratung wäre auch aufgrund der bevorstehenden Anhebung der Altersgrenzen und damit höheren Abschlägen anzuraten. Um eine Beratungsstelle in Wohnortnähe zu finden, können Sie im Internet auf der Seite "www.ihre-vorsorge.de" das Feld "Beratungsstellen" auswählen und dort Ihre Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes eingeben.

4 Antworten

Schiko.am 21.02.2007 | 10:46
Unter dem gesichtspunkt, dass überhaupt für eine rente 60 monate anrechnung erforderlich sind, können sich durchaus freiwillige beiträge lohnen. Nicht ganz klar was sie mit „ abgelaufen“ der KEZ. meinen. Tatsache ist aber, je kind werden 12 monate auf die 60 monate angerechnet. Bei 5 kindern sind es 60 monate. Die geldliche auswirkung von 79,60 je monat ist mit 4,25 €. rentenanrechnung sehr gering. Je kind, vor dem 1.1.1992 geboren enstehen 26,12 € rentenwert. Bei 4 kindern immerhin 104,48, dieser betrag entfällt, wenn nicht für 12 monate je 79,60 freiwilliger beitrag bezahlt wird. Mit freundlichen Grüßen.
Christelam 21.02.2007 | 10:48
na, meine Kinder sind nun zwölf Jahre alt, so das eine Anrechnung auf Kindererziehungszeiten nicht mehr bestehen. Ich habe 32 Jahre gearbeitet, um mit 63 in Rente gehen zu können, fehlen mir noch drei Jahre. Daher wollte ich diese mit den Mindestbeitrag aufstocken.
Schiko.am 21.02.2007 | 10:59
Nochmals, wenn es 32 jahre mindestbeitrags- jahre sind fehler-richtig genannt- 3 jahre. Hätten sie 3 kinder zur welt gebracht, egal wie alt diese jetzt sind , 35 jahre sind voll. Zur verdeutlichung, meine frau hat 5 kinder geboren, nie beiträge bezahlt. Für diese geburten von 1959 bis 1971 bekommt sie 130,60 €.monat- liche rente.
Schadeam 21.02.2007 | 14:38
Sind bei Ihren 32 Jahren die Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten schon berücksichtigt oder fehlen die noch? Wenn alles geklärt ist und Sie 32 Versicherungsjahre aufweisen, ist es durchaus ratsam die 35 Jahre vollzumachen (z.B. mit freiwilligen Beiträgen, mit Minijobs, bei denen Sie auf die Versicherungspflicht verzichten). Sind die Kinder noch nicht geklärt, so sollten Sie dies umgehend tun. Am besten suchen Sie die nächstgelegene Beratungsstelle der Rentenversicherung auf - dort wird man alles klären. (Stammbuch, Geburtsnachweise der Kinder mitnehmen!)
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