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Mindestbeitrag

von Berne04.05.2007 | 15:50
1444 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten, nach 25 jähriger Tätigkeit bei einer großen Firma habe ich deren Abfindugsangebot angenommen und erhalte ab 2008 die nächsten 10 Jahre monatlich 1.000 Euro. Andere Leistungen(Al I oder AL II ) beziehe ich bewusst nicht. Krankenversichert bin ich über meine Ehefrau (AoK Familienversicherung). Besteht eine Pflicht für mich derzeit monatliche Mindestbeiträge in die Rentenversicherung einzubezahlen um die in den letzten 25 Jahren erworbenen Ansprüche nichterene zu verlieren ? Besten Dank im voraus für Ihre Stellungnahme

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 05.05.2007 | 13:09

Sehr geehrter Berne,

auch ich empfehle ein individuelles Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung, damit die Situation Ihrer Lebensplanung entsprechend erörtert und konzipiert werden kann. Damit würden Sie sicherstellen, dass die bisherigen Ansprüche nicht ohne weiteres in Verlust geraten. Information zahlt sich immer aus. Mit freundlichem Gruß

2 Antworten

Reginaam 04.05.2007 | 18:15
Eine Pflicht besteht meines Wissens nicht, es kann sich jedoch für sie lohnen, da z.B. bei einer Erwerbsminderungsrente geschaut wird, ob in den 60 Monaten vor einem Leistungsfall überhaupt 36 Monate mit Pflichtbeiträgen belegt sind. Um das ganze vernünftig abklären zu können (hängt ja auch vom Alter ab) würde ich empfehlen eine Beratungsstelle der Rentenversicherung aufzusuchen. Dort wird man Ihnen sagen können, was am besten ist. Eine bewußte nicht-Meldung beim Arbeitsamt gehört meiner Meinung nach nicht dazu... (wiewohl man z.B. auch durch einen Minijob und die Beitragsaufstockung seine Ansprüche sichern kann) http://rente.wordpress.com/
Schiko.am 04.05.2007 | 19:54
Eine pflicht für einen monatlichen pflichtbeitrag besteht nicht. Halte es aber für zweckmäßig, wenn sie einen monatlichen mindestbeitrag als freiwilligen beitrag von 79,60 überweisen. Somit sind es in 10 jahre 10 jahre beitragszeit anrechnung. Dies kann wichtig sind für eine später notwendige mindestbeitragszeit von 35 jahren bei vorgezogenem rentenbeginn. Die personalabteilung eines grossbetriebes kann ihnen auch sagen ob die monatliche 1000 €. zahlung brutto für netto verrechnet verrechnet wird. Könnte sein, auch beiträge zur RV.fallen an, dann entfällt womöglich die 79,60 zahlung. Keinesfalls sind aber die 25 jahre verloren. MfG.
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