Die Berechnung des Mindesteigenbeitrags bestimmt sich nach § 86 EstG.
Wie von user TCK bereits richtig erechnet, sind vom für 2006/2007 zu leistenden Mindesteigenbeitrags von 3 % aus 14.000 die Ihnen dafür zufließenden Zulagen (§§ 84,85 EstG) zum Abzug zu bringen.
Bei zwei Kindern mit Grundzulage würde sich danach ein Wert von unter 60 Euro/p.a. ergeben, was aber in § 86 I Satz 5 EstG ausgeschlossen ist.
Die 5 Euro/Monat müssen Sie also leisten. Es gibt hierfür im Cosmos des Internets Direktanbieter, die eben solche Riesterverträge anbieten.
MfG