Hallo,
die Mindesthinzuverdienstgrenze West bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt für die Vollrente 1002,23 EUR und bei der halben Rente wegen teilweiser Erwerbsminderungsrente 1220,10 EUR.
Mit freundlichen Grüßen
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Hallo,
die Mindesthinzuverdienstgrenze West bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt für die Vollrente 1002,23 EUR und bei der halben Rente wegen teilweiser Erwerbsminderungsrente 1220,10 EUR.
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Entschuldigung, ich habe mich gerade schlaugelesen... Vergessen Sie meinen Beitrag...Es gibt eine Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro.Frederick hat nach der Hinzuverdienstgrenze für eine teilweise Erwerbsminderungsrente gefragt. Eine 450,- EUR - Grenze gibt es dabei nicht (§ 96a Abs. 2 Nr. 1 SGB VI).
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