Hallo Victor,
wenn die Durchführung der ambulanten Reha und der zu erwartende Reha-Erfolg dadurch nicht beeinträchtigt werden, ist dies möglich. Ob der Reha-Erfolg damit gefährdet wird, kann das Fachpersonal in der Reha-Einrichtung am besten beurteilen. Ob es demnach sinnvoll ist, müssen Sie selbst entscheiden.
Sofern Sie Übergangsgeld beziehen sollten, würde eine Anrechnung erfolgen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung