Rentenrechtliche Zeiten können aus einer geringfügigen Beschäftigung nur enstehen, wenn für den Versicherten zumindest Pauschalbeiträge gezahlt wurden. Diese Pauschalbeitragszahlung wurde erst mit der Minijob-Reform zum 01.01.1999 eingeführt.
Zum Nachlesen:
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0051_75/gra_sgb006_p_0052.html#doc1576766bodyText19
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung