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Experten-Antwort

Minijob

von Kosmo08.11.2019 | 18:22
102 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe in den Jahren zwischen 1997 und 1998 zwei Jahre lang auf Minijob-Basis gearbeitet und keine Beiträge bezahlt. Wird dieser Zeitraum für die Rente angerechnet? Ich bedanke mich bereits für eine Antwort!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Rentenrechtliche Zeiten können aus einer geringfügigen Beschäftigung nur enstehen, wenn für den Versicherten zumindest Pauschalbeiträge gezahlt wurden. Diese Pauschalbeitragszahlung wurde erst mit der Minijob-Reform zum 01.01.1999 eingeführt.

Zum Nachlesen:

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0051_75/gra_sgb006_p_0052.html#doc1576766bodyText19

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Oh Mannam 08.11.2019 | 18:52
Ohne Beiträge keine Anrechnung! Warum auch? Bekommen Sie im Restaurant etwas zu essen wenn Sie nichts bezahlen wollen?
Klugpuperam 08.11.2019 | 19:04
Minijobs gibt es erst seit 01.04.1999, davor war unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze gar nichts zu zahlen, folglich wurden auch keine Ansprüche erworben.
****am 09.11.2019 | 14:03
Hallo Experte, Sie meinten bestimmt das "Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse" vom 24.03.1999 in Kraft ab 01.04.1999. Aus diesem Grunde tauchen in den Versicherungskonten erst ab 01.04.1999 die Versicherungszeiten aus geringfügiger Beschäftigung mit oder ohne Beitragszahlung auf. Erst ab diesem Zeitpunkt waren von den AG'ern die Pauschalbeiträge abzuführen und die Minijobber konnten auf die Versicherungsfreiheit verzichten und auch ihren Beitragsanteil zur RV zahlen. Noch ein schönes WE
Deutsche Rentenversicherung
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