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minijob bei arbeitslosigkeit ohne leistungen

von golo09.05.2007 | 23:37
1642 Ansichten
6 Antworten

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guten abend, meine damen und herren, was muss ich beachten bei annahme eines minijobs, um meinen Status nicht zu verlieren? Mein Status: Jahrgang 1951; seit 1.1.2004 arbeitslos; keine Leistungen vom arbeitsamt aufgrund betriebsrente; rente mit 60 (in 2011), aufgrund von bestandsschutz und jährl. renteninformation

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 11.05.2007 | 07:02

Die Ausübung einer weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassenden Beschäftigung schließt Beschäftigungslosigkeit nicht aus; gelegentliche Abweichungen von geringer Dauer bleiben unberücksichtigt. Mehrere Beschäftigungen werden zusammengerechnet.

5 Antworten

Schiko.,am 10.05.2007 | 08:54
So recht verstehe ich ihre darlegungen nicht, erlaube mir trotzdem stellung zu nehmen. Grundsätzlich gilt, die rente wegen arbeits- losigkeit- läuft mit jahrgang 1951 aus -gilt für sie noch, glück gehabt. Voraussetzung neben dem nachweis von 35 jahre mindestbeitragszeit ist die nachge- wiesene arbeitslosigkeit von 52 wochen nach 58 ½ jahren. Unter dieser voraussetzung ist die rente mit 60 und 18% lebenslangen abschlägen möglich. Es ist klar, die zeit des bezuges von AG. I ist ab- gelaufen. Eigentlich müssten sie doch hartz IV erhalten. Richtig ist, erhalten sie jetzt schon eine betriebs- rente wird diese entsprechend angerechnet und sie gehen bei hartz leer aus. Wäre interessant, warum sie jetzt schon eine be- triebsrente erhalten? Durch die annahme eines minijobs können sie ihren „Status“, wie immer dies gemeint ist, nicht verlieren. Rentenmäßig bringt ihnen dies bei dem höchstmöglichen betrag von €. 400 eine rentensteigerung für jahrs von nur 3,20. Falls die 35 jahre nicht vorhanden halte ich einen eigenbeitrag von monatlich 19,60 ( 4,90%) für wichtig. Somit wird ein jahr arbeitsverdienst auch als ein jahr wartezeit angerechnet. Ohne zu- zahlung gilt nur eine anrechnung von ca. 3 mo- naten. Rentenzuwachs im jahr 4,25 statt 3,20 euro. Mit freundlichen Grüßen.
Mam 10.05.2007 | 12:59
Für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ist nur Wartezeit von 15 Jahren erforderlich. Mit "Status" meint golo vermutlich, dass er weiterhin (Trotz Aufnahme des MInijobs) als Arbeitssuchender gilt (Wichtig um überhaupt mit 60 in Rente gehen zu können). Diesen Status verliert er nicht, wenn er "kurzzeitig" unter 15 Stunden pro Woche beschäftigt ist.
Schiko.am 10.05.2007 | 15:42
Entschuldigung, ja natür- lich wie bei altersrente für frauen reichen 15 beitragsjahre. Meine aber auch die 15 stundenbegrenzung ist seit 1.4.2003 hinfäl- lig. MfG.
Mam 10.05.2007 | 16:18
Die Stundenbegrenzung spielt bei der Frage, ob eine Beschäftigung geringfügig ist seit 2003 keine Rolle mehr. Bei der Frage, ob neben dieser Beschäftigung Arbeitlosigkeit vorliegt spielt diese Stundengrenze jedoch weiterhin eine Rolle (siehe hierzu § 118 SGB III)
Schiko.am 10.05.2007 | 22:34
Danke für die aufklärung. MfG.
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