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Experten-Antwort

Minijob im Privathaushalt und Steuervorteil für Arbeitgeber

von PW31.08.2015 | 12:10
1037 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, meine Frage wäre: Gilt der Steuervorteil für den AG von 20% der Aufwendungen nach § 35a EStG (510 Euro) pro geringfügiges Beschäftigungsverhältnis oder wird er bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen (z. B. Putzfrau und Gärtner) nur insgesamt steuerlich berücksichtigt? Vielen Dank!

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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3 Antworten

Karsten V. am 31.08.2015 | 13:36
Es gehört, wie der Experte schon richtig sagt, nicht zum Themenbereich dieses Forums, aber vielleicht solltest du mal überlegen, ob du nicht einen oder mehrere Asylanten in dein trautes Heim aufnimmst. Der Staat zahlt dir dafür eine kräftige Miete. Das würde deine finanzielle und steuerliche Situation kräftig aufbessern. Früher oder später wird der Staat sicherlich auch ein spezielles Förderprogramm für Asylanten auflegen.
Herz1952 am 01.09.2015 | 11:06
Hallo PW Haushaltshilfen im Privathaushalt müssen bei der Minijobzentrale angemeldet werden. Die 450-Euro-Grenze darf nicht überschritten werden, auch wenn es mehrere Arbeitgeber (Haushalte sind). Für Haushaltshilfen müssen ca. 13 % Pauschale für SV und Pauschalsteuer abgeführt werden. Vom Gesamtbetrag - also Lohn plus Abgaben - kann der Haushalts-Arbeitgeber 20 %, jedoch max. 540,-- € pro Jahr direkt von der Steuer-SCHULD absetzen. Das ist wesentlich günstiger als vom zu Versteuernden Einkommen abzuziehen. Im allgemeinen wirkt sich das positiv für den Arbeitgeber/Haushalt aus, falls er ein Einkommen zu versteuern hat. Wenn also keine Einkommensteuer zu zahlen ist (z.B. Rentnerhaushalte evtl.) wirkt sich das logischerweise nicht aus.
Herz1952 am 01.09.2015 | 11:09
Nachtrag: Bei Minijobzentrale.de im Internet ist dies alles deutlich erklärt. Bei der Höhe des Betrages bin ich mir jetzt nicht sicher.
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