Hallo Manuela,
solange das anrechenbare Einkommen den Freibetrag von derzeit 845,59 Euro monatlich (evtl. zzgl. Erhöhungsbetrag für waisenrentenberechtigte Kinder, je Kind mtl. 179,37 Euro) nicht überschreitet, wird die Witwenrente nicht gekürzt. Die Altersrente und das Arbeitsentgelt aus dem Minijob werden auf die Witwenrente Ihrer Mutter angerechnet. Da der Freibetrag bei Aufnahme eines 450,00 Euro-Minijobs zusammen mit der Altersrente wohl nicht überschritten wird, muss Ihre Mutter auch nicht mit einer Kürzung der Witwenrente rechnen (vorausgesetzt, es liegt kein weiteres anrechenbares Einkommen vor).