Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Mischtätigkeit

von Andreas14.08.2019 | 17:44
209 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Meine Frage: Ich übe als Freiberufler sowohl eine nicht rentenversicherungspflichtige Tätigkeit im Gesundheitswesen aus als auch eine versicherungspflichtige Tätigkeit als Lehrer, deren Einkommen den Mindestsatz übersteigt. Welches Einkommen wird für die Berechnung der Rente herangezogen. Nur das Einkommen, das ich als Lehrer erzielt habe oder mein Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit insgesamt? Ich danke Ihnen für Ihre Auskunft.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andreas,

der Antwort von "****" kann ich mich anschließen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

KSCam 14.08.2019 | 18:15
Quatsch, nicht richtig gelesen, sorry. Die versicherungspflichtige Tätigkeit wirkt sich aus - die freuberufliche nur wenn Sie daraus auch Pflichtbeiträge zahlen würden, weil Sie auch dort versicherungspflichtig sind. Und dann wäre der Gewinn aus der Selbständigkeit entscheidend.
KSCam 14.08.2019 | 18:12
Was genau wollen Sie wissen? Ihre spätere Rente wird nach den gezahlten Beiträgen errechnet, also aus der Lehrertätigkeit nur dann wenn Sie daraus auch Pflichtbeiträge zahlen - den Betrag sehen Sie aus der jährlichen Renteninformation. Wenn es Ihnen darum geht was Sie als versicherungspflichtiger Lehrer selbst bezahlen müssen, dann hängt dies vom Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit ab. Dass Sie aus der Tätigkeit als Arbeitnehmer Beiträge zahlen unterstelle ich ebenso, wie Sie wissen dürften dass diese Beiträge als Arbeitnehmer sich auf Ihre spätere Rente auswirken werden. (Sie sind ja schließlich Lehrer.......und ein Lehrer weiß doch normalerweise alles)
****am 14.08.2019 | 20:09
Hallo Andreas, wenn ich dich richtig verstehe, übst Du zwei verschiedene selbständige Tätigkeiten aus und unterliegst nur in der Tätigkeit als Lehrer der Versicherungspflicht gem. § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB 6. Dann wäre für die Lehrertätigkeit entweder -der halbe Regelbeitrag zu zahlen, ohne Einkommensprüfung (nur in den ersten 3 Kalenderjahre möglich) - der Regelbeitrag, wieder ohne Einkommensprüfung - oder der Einkommensgerechte Beitrag, hier ist nur das Arbeitseinkommen aus der Lehrertätigkeit maßgebend für die Beitragsberechnung. Da im Steuerbescheid aber in der Regel bei den Einkünften aus Gewerbe/selbst. Tätigkeit u. LDW nur eine Gesamtsumme ausgewiesen ist und Du dann anschließend der RV den Anteil des Einkommens aus der Lehrertätigkeit irgendwie nachweisen musst, damit die fälligen Beiträge richtig berechnet werden können. Siehe dazu den folgenden Link: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… Noch einen schönen Abend
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026