Hallo, Uwe,
wie der ein oder andere Teilnehmer hier im Chat mitteilte, ist es die Aufgabe des zuständigen Leistungsträgers über die angefragten Dinge zu entscheiden. Wenn Sie also eine Rente aus Spanien beziehen und nicht wissen, ob diese auch nach dem Verzug nach Deutschland gezahlt wird, müssen Sie sich mit dem spanischen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen. Für den Fall, dass der Anspruch auf die bisher gewährte Rente wegfallen würde, besteht grds. die Möglichkeit prüfen zu lassen, ob ein Anspruch auf einer Rente wegen Erwerbsminderung nach deutschem Recht besteht.
Fragen zur Kranken- und Pflegeversicherung beantwortet Ihnen die von Ihnen ausgewählte deutsche Kranken-/Pflegekasse.