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Mitspracherecht der KK

von Judith14.11.2016 | 17:53
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Bin vor drei Monaten aus der Reha als unter drei Stunden arbeitsfähig entlassen worden, mit der Empfehlung meine vor der Reha begonnene Psychotherapie weiter zu führen. Das hab ich dann auch gemacht, bzw. bin immer noch dabei. Nach vier Wochen kam dann die Mitteilung dass mein Rehaantrag in einen Rentenantrag umgewandelt sei, dagegen habe ich dann Einspruch eingelegt. Woraufhin die KK mir ihr Mitspracherecht mitgeteilt hat bezüglich aller weiteren Schritte in meiner Angelegenheit und mit Rückforderungen des KG gedroht, was mich natürlich in Angst und Schrecken gejagt hat. Und bin nun dabei mich zusehends zu erholen . Nachdem ich mit meiner Therapeutin Strategien entwickelt habe um mich vor dem gröbsten Streß in der Kita zu schützen, habe ich nun selber eine stufenweise Wiedereingliederung auf den Weg gebracht. Meine Ärtztin hat diesbezüglich zu mir nichts gegenteiliges verlauten lassen, weigert sich jedoch diesbezüglich eine Beurteilung für die KK abzugeben. Sie hat den Antrag unterschrieben und mein Arbeitgeber auch. Nun mach ich mir den Kopf darüber, wenn die Eingliederung nicht klappt, kann die Kasse dann irgendwelche Forderungen an mich stellen? Ich bin übrigens 61 Jahre und eine Rente würde hinten und vorne nicht reichen und ich müßte 5 Jahre arbeiten.

3 Antworten

kein Experte, aber...am 16.11.2016 | 12:47
Hallo Judith, ja und nein, die KK kann Sie zum Reha Antrag auffordern (§51 SGB V) oder diese "Aufforderung" nach der Reha nachholen und somit Ihr Gestaltungsrecht einschränken. Aber Sie arbeiten ja wieder und daher dürfte Ihnen auch nichts passieren hinsichtlich KG Rückforderung. Ich rate Ihnen unbedingt zu einem persönlichen Beratungsgespräch bei Ihrer DRV, da es bei Ihnen "brennt". Bedenken Sie bitte, dass Sie in den nächsten 5 Jahren keine Explosionsartige Rentensteigerung mehr erwarten können und vielleicht wäre es zu überlegen doch früher in Rente zu gehen. ggf. mit einer Teilrente und Hinzuverdienst (weniger Stunden!!!). Erwerbsminderungsrente gibt's auch teilweise :-) nicht nur voll! Liegt bei Ihnen ein GdB von mind. 50% vor? Dann gibt's noch paar andere Optionen. Bitte nutzen Sie den Service und lassen sich mal in Ruhe beraten. Alles Gute
Juditham 16.11.2016 | 13:50
vielen Dank für ihre Stellungnahme, habe jetzt den Service in Anspruch genommen und hat mir sehr weitergeholfen! Freundlicher Gruß J. Hartwich
kein Experte, aber...am 16.11.2016 | 14:30
Gern geschehen. Wünsche Ihnen alles Gute!
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