Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Mitteilung über Rentenerhöhung 2015

von EM-Rentnerin21.05.2015 | 19:36
2342 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich habe vor ein paar Wochen die Mitteilung über die Erhöhung der Rente 2015 bekommen, ich beziehe eine unbefristete EM-Rente. Leider stand in dieser Mitteilung nur die Nettoauszahlsumme. Die Höhe meiner Bruttorente sowie der Sozialabgaben wurde nicht aufgelistet? Warum wird dies so gehändelt? Ich benötige (wie wahrscheinlich viele andere Rentenbezieher auch), für verschiedenste Ämter/Anträge die Nachweise aller Summen. Nun habe ich unmittelbar nach Erhalt dieses Schreibens einen Brief nach Gera geschickt, mit der Bitte, mir einen kompletten Rentenberechnungsnachweis zu schicken. Es sind mehrere Wochen vergangen, bisher habe ich keine Antwort. Wenn ich dort anrufe, geht entweder niemand ans Telefon oder in lande in der Vermittlung, hänge dann ewig in der Warteschleife und fliege dann raus. Heute das achte Mal... Hat jemand einen Tipp, wie ich kurzfristig an eine vollständige Rentenmitteilung komme? Vielen Dank und guten Abend

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo EM-Rentnerin,

auch wir schlagen Ihnen zunächst vor, die Rentenanpassungsmitteilung im Juni abzuwarten. Sollten Sie die Auskunft aber notwendigerweise schon jetzt benötigen, dann sollten Sie über das Servicetelefon (0800 1000 480 XX // XX= Nummer Ihres Rentenversicherungsträgers z.B. 16, 24 etc. Siehe eventuell auch die ersten beiden Ziffern Ihrer Versicherungsnummer).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Maxam 21.05.2015 | 19:49
Hallo! Im Juni kommt in aller Regel von der Post, die ja die Rentenzahlungen für die DRV ausführt eine sogenannte Renteninformation in der alle einzelnen Beträge aufgeführt sind .....also Veränderungen ab 01.07.15 MfG
Schorscham 21.05.2015 | 20:41
Seltsam ist zunächst einmal, dass Sie Ihre Anpassungsmitteilung schon vor "ein paar Wochen" erhalten haben. Ich erhielt sie bisher immer erst im Juni. Seltsam ist auch, dass nur der Netto-Auszahlungsbetrag angegeben ist, weil gewöhnlich immer Bruttobeträge angegeben werden. Vermutlich haben Sie gar keine offizielle Anpassungsmitteilung erhalten sondern, aus welchen Gründen auch immer, eine "Vorab-Mitteilung".
Eumelam 22.05.2015 | 08:13
Ich denke eher, dass das der Bescheid bzgl. Neuberechnung der Krankenversicherungsbeiträge war. Die Rentenanpassungsmitteilung mit der Rentenerhöhung zum 1.7. kommt erst noch, die ist noch nicht raus!! Fordern Sie über das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung eine Rentenbezugsbescheinigung an. Evtl. steht da schon die Rente ab 01.07. drin, ist aber auch eher unwahrscheinlich...
Herz1952am 22.05.2015 | 14:21
Hallo EM-Rentnerin, ich habe eine Mitteilung zur Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen und zwar für folgende Zeiten: v. 01.07.14 - 31.12.14, sowie v. 01.01.15 jeweils : Rente brutto, Beitragsanteil KV, Beitragsanteil PV (für 2014 mtl. ab 1.7.) sowie ab 01.01. 2015 brutto, Anteil KV, Zusatzbeitrag KV (auch wenn insgesamt gleich wie 2014), Beitrag PV (diese hat sich allgemein erhöht). Die Nettobeträge sind auch ausgewiesen. Sie sind ab 1.1.15 niedriger durch die Erhöhung PV. Vermerk: ...dass diese Mitteilung als Einkommensnachweis für dritte Stellen verwendet werden kann. Sofern ein Nachweis für steuerliche Zwecke in Deutschland benötigt wird, übersenden wir Ihnen auf Anforderung gerne eine "Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt". Datum ist 09.01.15, ohne Zeichen. Für eine Nichtveranlagungsbescheinigung, die ab 1.1.15 von mir neu zu stellen war, hat dieses Schreiben v. 09.01. genügt. Angefordert habe ich diese Bescheinigung, weil mir die "Rentenanpassung zum 01.07.2014" gefehlt hat bei der örtlich zuständigen RV-Stelle telefonisch (normale Telefonnummer), weil diese Stelle mehrfach telefonisch "frei" war. Vielleicht hilft Ihnen das weiter. RV Nr. bereithalten. Übersendung ging recht flott. Die Mitteilung über die "Riesenerhöhung" von 2,1 % erfolgt mit Datum 01.07.2015 (Ausstellungsdatum?).
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026