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Experten-Antwort

Mögliche Probleme?

von Manomann15.08.2018 | 12:04
362 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wenn ich einen Antrag zur Gewährung von LTA stelle, wird da vielleicht auch eine Überprüfung meiner Erwerbsfähigkeit durchgeführt? Bin zur Zeit auf Dauer voll erwerbsgemindert mit EM-Rente, die jedoch im unteren dreistelligen Bereich liegt. Mein behandelnder Arzt hat mir zur Stellung des Antrages geraten, damit ich eine Arbeitserprobung erhalten kann. Es soll stufenweise wieder in den Arbeitsmarkt zurückgehen. Oder gibt es im Rahmen der DRV noch andere Möglichkeiten der Unterstützung in meiner Angelegenheit?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Manomann,

der Gesetzgeber hat ausdrücklich den Leistungen zur Teilhabe (sowohl Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben)den Vorrang vor Rentenleistungen eingeräumt, die bei erfolgreichen Leistungen zur Teilhabe nicht oder voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen sind. Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger haben somit den gesetzlichen Auftrag bei jedem Rentenantrag die Rehabilitationsmöglichkeit zu prüfen bzw. bei jedem Reha-Antrag zu beurteilen, ob damit Rentenleistungen nicht oder zu erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen wären.

Insofern können wir uns nur den Ausführungen von "Schade" anschließen.

Ihr Experte

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1 Antworten

Schadeam 15.08.2018 | 12:29
Jeder Rentner, der einen Reha Antrag (egal ob medizinisch oder beruflich) stellt, läuft Gefahr das die Rente überprüft wird. Denn mit dem Rehaantrag bekunde ich doch, dass ich nach der Reha möglicherweise wieder arbeiten kann und somit muss ich auch mit Kürzung / Wegfall der Rente rechnen. Umgekehrt: wenn jemand auf Dauer voll em ist, ist nicht damit zu rechnen dass sich durch eine Reha daran was ändert - warum sollte in so einem Fall die DRV irgendwas zahlen müssen? Das ist letztlich Ihr ureigenes Risiko
Deutsche Rentenversicherung
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