Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Mütterrentner,
dem Beitrag von Schade ist aus meiner Sicht zuzustimmen. Zwar kann auch Ihre Tante grundsätzlich als „Pflegeelternteil“ anzusehen sein, allerdings liegt ein zur Anerkennung einer Kindererziehungszeit notwendiges „auf längere Dauer gerichtetes Pflegeverhältnis“ regelmäßig nur dann vor, wenn das Kind aus dem Obhuts- und Erziehungsverhältnis zu den leiblichen Eltern (hier also dem Vater) ausgeschieden ist und in die alleinige Fürsorge der Pflegeeltern übergetreten ist.
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