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Experten-Antwort

Mütterrente

von Mütterrentner20.01.2015 | 08:43
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5 Antworten

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Hallo ans Forum, meine Großeltern (geb. 1913 und 1916) sind beide vor Einführung der Kindererziehungszeiten verstorben; meine Oma bei der Geburt meiner jüngsten Tante. Diese wurde daraufhin von meiner ältesten Tante erzogen, da mein Opa logischerweise arbeiten musste. Kann nun meine älteste Tante Kindererziehungszeiten/Mütterrente hierfür bekommen? Ich bin mir nicht sicher, ob sie als Pflegemutter einzustufen ist. Ich glaube eher nicht, würde aber dann bedeuten, dass hier niemand Kindererziehungszeiten bekommt. Kann mir von Euch jemand weiterhelfen? Danke vorab!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.01.2015 | 12:29

Hallo Mütterrentner,

dem Beitrag von Schade ist aus meiner Sicht zuzustimmen. Zwar kann auch Ihre Tante grundsätzlich als „Pflegeelternteil“ anzusehen sein, allerdings liegt ein zur Anerkennung einer Kindererziehungszeit notwendiges „auf längere Dauer gerichtetes Pflegeverhältnis“ regelmäßig nur dann vor, wenn das Kind aus dem Obhuts- und Erziehungsverhältnis zu den leiblichen Eltern (hier also dem Vater) ausgeschieden ist und in die alleinige Fürsorge der Pflegeeltern übergetreten ist.

4 Antworten

Schadeam 20.01.2015 | 09:15
Das wird nicht funktionieren. Die älteste Tante könnte man als Pflegemutter betrachten, da aber der leibliche Vater wohl immer im gleichen Haushalt gelebt hat, geht die Erziehung durch ihn vor. Und er ist vor 1921 geboren und damit als Mann schon gesetzlich ausgeschlossen von der Anrechnung. Folge: in dem Fall bekommt es keiner.
Feliam 20.01.2015 | 09:17
Als Kinder gelten auch Geschwister, die in den Haushalt des "Antragstellers" aufgenommen waren (§56 SGB I i.V.m. §56 SGB VI), insofern könnte hier die Anrechnung als Kindererziehungszeit für Ihre älteste Tante in Betracht kommen.
Eumelam 20.01.2015 | 08:54
Schwierig...ich würde auf jeden Fall einen Antrag auf Kindererziehungszeiten (V800+V805) stellen und die Entscheidung obliegt dann dem RV-Träger
Schadeam 20.01.2015 | 10:29
Dann müssten aber die "beiden Tanten" woanders gewohnt haben als der leibl. Vater der beiden.
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