Hallo wartende,
bitte lassen Sie sich durch Ihren Rentenversicherungsträger zum Sachstand bezüglich der Neurechnung/Nachzahlung zur Mütterrente informieren; ggf. gibt es Gründe die bisher eine Zahlung noch nicht möglich gemacht haben (z.B. Erstattungsanspruch, gleichzeitiger Bezug von Hinterbliebenenrente etc.)