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Zur Experten-Antwort springenHallo Papa,
vorab möchte ich Ihnen mitteilen, dass wir bisher auch nur die Angaben haben, die von den Medien verbreitet werden. Eine zuverlässige Beantwortung Ihrer Anfrage ist daher derzeit nicht möglich.
Allgemein kann ich folgendes sagen:
Sofern sich auf Grund rechtlicher oder tatsächlicher Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit der Wert eines beim Versorgungsausgleich (VAG) ausgeglichenen Anrechts wesentlich geändert hat, kann ggf. der rechtskräftige VAG geändert werden. Die Abänderung muss beim zuständigen Familiengericht beantragt werden. Dieses prüft den Antrag und ändert bei Erfüllung der Voraussetzungen die ursprüngliche VAG-Entscheidung.
Sollte die bei den Koalitionsverhandlungen beschlossene Mütterrente kommen, dann könnten ggf. die Voraussetzungen für eine Abänderung vorliegen. Es muss aber in jedem Einzelfall vom Familiengericht geprüft werden, ob die Grenzen für das Vorliegen einer wesentlichen Änderung erfüllt sind.
Bevor dies aber wirklich geprüft werden kann, muss erst das Gesetz tatsächlich vorliegen.
Hallo Konrad Schießl,
ich finde die Aussage, dass die Mütterrente sicher kommen wird, schon etwas gewagt. Es gibt bisher weder ein Gesetz noch einen Gesetzesentwurf. Außerdem steht noch nicht einmal fest, ob die Große Koalition wirklich kommt. Wie auch Ihnen bekannt sein dürfte, muss der Koalitionsvertrag bei der SPD noch durch eine Mitgliederbefragung genehmigt werden. Ich denke, dass derzeit niemand seriös voraussagen kann, wie diese ausgeht. Bei einer Ablehnung dürfte es wohl Neuwahlen geben mit der Folge, dass ggf. Koalitionsverhandlungen zwischen anderen Parteien mit einem ungewissen Ausgang geführt werden müssten. Insofern denke ich, dass meine einschränkende Aussage schon richtig und wichtig ist.
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