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Experten-Antwort

Mütterrente

von Papa27.11.2013 | 07:17
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6 Antworten

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Wenn denn jetzt 2014 die Mütterrente kommt, kann ich dann durch den VA benachteiligter Vater auch davon profitieren ?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 27.11.2013 | 11:10

Hallo Papa,

vorab möchte ich Ihnen mitteilen, dass wir bisher auch nur die Angaben haben, die von den Medien verbreitet werden. Eine zuverlässige Beantwortung Ihrer Anfrage ist daher derzeit nicht möglich.

Allgemein kann ich folgendes sagen:

Sofern sich auf Grund rechtlicher oder tatsächlicher Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit der Wert eines beim Versorgungsausgleich (VAG) ausgeglichenen Anrechts wesentlich geändert hat, kann ggf. der rechtskräftige VAG geändert werden. Die Abänderung muss beim zuständigen Familiengericht beantragt werden. Dieses prüft den Antrag und ändert bei Erfüllung der Voraussetzungen die ursprüngliche VAG-Entscheidung.

Sollte die bei den Koalitionsverhandlungen beschlossene Mütterrente kommen, dann könnten ggf. die Voraussetzungen für eine Abänderung vorliegen. Es muss aber in jedem Einzelfall vom Familiengericht geprüft werden, ob die Grenzen für das Vorliegen einer wesentlichen Änderung erfüllt sind.

Bevor dies aber wirklich geprüft werden kann, muss erst das Gesetz tatsächlich vorliegen.

Experten-Antwortam 27.11.2013 | 13:53

Hallo Konrad Schießl,

ich finde die Aussage, dass die Mütterrente sicher kommen wird, schon etwas gewagt. Es gibt bisher weder ein Gesetz noch einen Gesetzesentwurf. Außerdem steht noch nicht einmal fest, ob die Große Koalition wirklich kommt. Wie auch Ihnen bekannt sein dürfte, muss der Koalitionsvertrag bei der SPD noch durch eine Mitgliederbefragung genehmigt werden. Ich denke, dass derzeit niemand seriös voraussagen kann, wie diese ausgeht. Bei einer Ablehnung dürfte es wohl Neuwahlen geben mit der Folge, dass ggf. Koalitionsverhandlungen zwischen anderen Parteien mit einem ungewissen Ausgang geführt werden müssten. Insofern denke ich, dass meine einschränkende Aussage schon richtig und wichtig ist.

4 Antworten

Schadeam 27.11.2013 | 07:59
Versorgungsausgleichsentscheidungen können bereits heute geändert/angepasst werden, wenn sich die Situation entscheidend ändert. Das müsste zu gegebener Zeit (wenn Gesetzesänderungen tatsächlich da sind) übers Familiengericht geprüft werden. Da freut sich die "Bürokratie" und sicher auch Ihre EX.
Margaam 27.11.2013 | 08:17
zu lesen hier auf Seite 64 - Finanzierung noch stritig http://gruen-digital.de/wp-content/uploads/2013/11/koalitionsver…
Konrad Schießlam 27.11.2013 | 12:39
Sollte die beschlossene Mütter Rente kommen. Dies Aussage verstehe ich nun wirklich nicht, natürlich kommt sie. Natürlich, wie eine Dame aus meinen Bekannten Kreis sich das ausgedacht hat, wird es nichts werden. Diese meinte, mir nur 4 Entgeltpunkten für 4 Geburten und sonst keine Beschäftigung ( Verdienst) , kommen jetzt 4 EP. hinzu und es ist somit das notwendige Limit von 5 Jahren-Entgeltpunkten- erreicht und somit wird Rente bezahlt. Bin mir sicher, durch diese nachträgliche An- erkennung von Entgeltpunkten ändert sich die Höhe der Witwenrente nicht. MfG.
Konrad Schießlam 29.11.2013 | 09:44
Rentendurchschnitte abzüglich Kranken-und Pflegeversicherung nach Ländern: Land: 01.07.12 01.07.11 01,07.2010 01.07.2009 01.07.2008 01.07.2007 a. B. a. b. a. b. a. b. a.Männer b.Frauen Ba..Würtemberg 1090 – 753 1067- 736 1061- 728 1062-727 Bayern 1014 – 719 994- 702 989- 695 990- 693 Berlin-Ost 1116- 997 1103- 976 1107- 968 1117-967 Berlin-West 981- 851 970- 970 972- 834 984 – 838 Brandenburg 1039- 920 1024-898 1023-890 1029-886 Bremen 1037- 759 1025- 744 1026- 740 1034- 741 Hamburg 1072- 837 1059- 821 1059-817 1067- 818 Hessen 1074- 742 1056- 725 1053-718 1056- 716 Meckl.Vorpo. 990- 894 975- 874 976- 865 983-861 Niedersachsen 1040- 709 1022- 693 1019- 687 1022-685 NRW 1120- 734 1104- 718 1103- 712 1110-711 Rheinl.Pfalz 1038- 677 1018- 659 1014- 651 1016-648 Saarland 1108- 684 1091-668 1090- 661 1098-659 Sachsen 1058- 928 1044-907 1045- 901 1053- 900 Sachsen Anhalt 1029- 907 1015-886 1017- 879 1025-877 Schl-Holstein 1038- 726 1020-709 1017-702 1021-701 Thüringen 1025- 914 1010 -907 1011-887 1018-886 Deutschland 1062- 774 1044- 757 1042-750 1047-749 Wurde telefonisch - annonym- gebeten diese Zahlen zu bringen. Scheinbar hatte diese Veröffentlichung jemand als Eingabe in den Focus gelesen. Hoffentlich geht Jemanden dabei, der "Gigl" nicht hoch. MfG.
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