Hallo Marina,
wie der User KSC zutreffend geschildert hat, ist Ihre Zugehörigkeit zum Personenkreis des § 4 BVFG (Bundesvertriebenengesetz) entscheidend.
Sofern Ihnen für Ihre beiden Kinder Kindererziehungszeiten für den Zeitraum der Kindererziehung in Kasachstan angerechnet worden sind, haben Sie Anspruch auf Mütterrente.