Ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch in der von Ihnen dargestellten Konstellation kann z.B. bei unterlassener Informationspflicht der Rentenversicherung zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt führen.
Geprüft werden müsste, ob im Zusammenhang mit dem Vormerkungsbescheid aus dem Jahr 2014 eine entsprechende Information erfolgte.
Wir würden Ihnen deshalb empfehlen, bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung einen Beratungstermin zu vereinbaren.