Hallo Frau Ude,
die Mutterschutzfristen werden dann mit angerechnet, wenn eine versicherungspflichtige Beschäftigung dadurch unterbrochen wurde. Ob die "fehlende" Mutterschutzzeit für Ihr zweites Kind ggf. noch anerkannt werden kann und welche finanziellen Auswirkungen dies auf Ihre Rente hat, kann hier so nicht beurteilt werden. Wenden Sie sich bitte dazu an Ihre örtliche Beratungsstelle.