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Experten-Antwort

Muß ich vor Minijobaufnahme DRV fragen bzw. ok einholen?

von Jutta26.03.2020 | 14:43
122 Ansichten
3 Antworten

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Schönen guten Tag. Habe soeben von meinem supermarkt die Info erhalten, ich könne 2 Stunden pro Tag Regale einräumen. DAs wäre toll, da ich eine ARbeitsmarktrente erhalte und keinen Job ausübe. Nun habe ich hier gelesen, dass man sich das ok vom Rententräger einholen sollte, damit einem die Rente nicht überprüft wird. Ich darf ja bis 3h am Tag 15h pro Woche bis 450e im Monat etwas dazuverdienen (falls die Daten noch stimmen). Aber bisher habe ich noch nie einen Nebenjob neben meiner Arbeitsmarktrente ausgeübt. Das Geld könnte ich natürlich brauchen. Auch wäre die Arbeit für mich aus gesundheitlichen Gründen klar zu machen. Mein Arzt rät mir sogar dazu! Ich rufe also beim DRV an bzw. schreibe denen eine Email und teile mit, dass ich im Supermarkt xy für 2 STunden pro Tag für 12e pro Stunde Regale einräumen möchte. Wenn dann das ok kommt, würde ich dem Supermarkt dann zusagen. Wäre das so ok? lg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jutta,

grundsätzlich können Sie den Mini-Job ausüben. Trotzdem gehört es zu Ihren Mitteilungspflichten, den Rentenversicherungsträger über diese Beschäftigung zu informieren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Anonymam 26.03.2020 | 14:50
Bei Minijobs wird unterstellt, dass man den zeitlichen Rahmen eingehalten hat. Nicht desto trotz müssen Sie es Ihrem Rentenversicherungsträger melden. Laden Sie sich das Formular R230 runter und füllen Sie es aus und schicken es per Post oder Fax zu. Eingescannt per Mail, aber bitte nicht. Zugroß ist das Risiko, dass es nicht ankommt.
Anonymam 26.03.2020 | 15:03
Nachtrag: Trotzdem sollten Sie täglich unter 3 Stunden bleiben. 3 ist schon zuviel. Dann sind Sie auf der ganz sicheren Seite.
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