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Zur Experten-Antwort springenHallo Susi,
wurden Sie denn zu damaligen Zeitpunkt von der Krankenkasse aufgefordert einen Rehaantrag zu stellen, also wurde Ihnen eine Frist eingeräumt?
Hallo Susi,
wenn dem so ist und sie nicht von der KK aufgefordert wurden, wird die KK ein Interesse haben, wie lange noch ein Krankengeldbezug vorliegen wird. Wenn Sie die Reha also nicht antreten, werden sie natürlich auch fragen, warum Sie sich dann nicht bei der Arbeitsagentur melden. Das Sie dies vorhaben, so vermute ich aus Ihrer Fragestellung, kann Ihre Krankenkasse noch nicht wissen. Am besten ist es wahrscheinlich mit der Krankenkasse zu reden, da diese Ihnen ja auch das Krankengeld gewähren.
Hallo Susi,
wenn dem so ist und sie nicht von der KK aufgefordert wurden, wird die KK ein Interesse haben, wie lange noch ein Krankengeldbezug vorliegen wird. Wenn Sie die Reha also nicht antreten, werden sie natürlich auch fragen, warum Sie sich dann nicht bei der Arbeitsagentur melden. Das Sie dies vorhaben, so vermute ich aus Ihrer Fragestellung, kann Ihre Krankenkasse noch nicht wissen. Am besten ist es wahrscheinlich mit der Krankenkasse zu reden, da diese Ihnen ja auch das Krankengeld gewähren.
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