Hallo Rainer,
nach Aussteuerung bei der Krankenkasse und nicht abgeschlossenem Erwerbsminderungsverfahren ist die Meldung bei der Agentur für Arbeit und die Beantragung von (Anschluss-)Arbeitslosengeld erforderlich.
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Hallo Rainer,
nach Aussteuerung bei der Krankenkasse und nicht abgeschlossenem Erwerbsminderungsverfahren ist die Meldung bei der Agentur für Arbeit und die Beantragung von (Anschluss-)Arbeitslosengeld erforderlich.
@ Kaiser -> solch eine Antwort ist keine Unterstützung.
Ich schließe diesen Thread hier mal.
Ist nicht böse gemeint, aber inhaltlich ist der Weg zur Arbeitsagentur klar und damit die Fragestellung beantwortet.
Ich möchte dem möglichen weiteren Austausch von Nettigkeiten gerne keine Plattform bieten.
Vielen Dank für das Verständnis
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