Hallo Sozialdienst,
eine erneute Reha-Maßnahme auf Grund des selben Krankheitsbildes ist regelmäßig erst nach Ablauf von 4 Jahren wieder möglich (§ 12 SGB VI). Nach einer AHB kann aber eventuell noch eine Nachsorgeleistung genehmigt werden. Diese Maßnahme soll den eingetretenen Rehabilitationserfolg festigen und den Rehabilitanden dabei helfen, das in der Rehabilitation Erlernte in den Alltag zu übertragen, zu stabilisieren und fortentwickeln zu können. Die Nachsorge wird in speziellen, wohnortnahen Einrichtungen durchgeführt. Die Nachsorge verordnen in der Regel die behandelnden Ärzte in der Rehabilitationseinrichtung.