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Experten-Antwort

nach stationärer med Reha weitere teilstat. Reha möglich?

von Sozialdienst11.03.2015 | 11:11
989 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ist es möglich, nach einer stationären medizinischen Rehabilitation (AHB) von 5 Wochen weiterhin eine ambulante/ teilstationäre Reha zu bekommen? Die 5 Wochen Reha war eine neurologische Reha Phase D. Wenn die Möglichkeit einer weiteren teilstationären/ambulanten Reha möglich ist, wie müsste diese dann beantragt werden? Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sozialdienst,

eine erneute Reha-Maßnahme auf Grund des selben Krankheitsbildes ist regelmäßig erst nach Ablauf von 4 Jahren wieder möglich (§ 12 SGB VI). Nach einer AHB kann aber eventuell noch eine Nachsorgeleistung genehmigt werden. Diese Maßnahme soll den eingetretenen Rehabilitationserfolg festigen und den Rehabilitanden dabei helfen, das in der Rehabilitation Erlernte in den Alltag zu übertragen, zu stabilisieren und fortentwickeln zu können. Die Nachsorge wird in speziellen, wohnortnahen Einrichtungen durchgeführt. Die Nachsorge verordnen in der Regel die behandelnden Ärzte in der Rehabilitationseinrichtung.

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4 Antworten

Achillam 11.03.2015 | 13:13
Formblätter G100, 110, 115, 120 und Befundbericht ausgefüllt und unterschrieben an den RV-Träger senden.
Achillam 11.03.2015 | 14:59
Hier handelt es sich wohl eher nicht um eine Irena oder einen Rehasport. Wenn es medizinisch indiziert ist, ist auch eine Reha vor Ablauf von 4 Jahren möglich.
Bierwanstam 11.03.2015 | 23:31
Hä, du odrada Lakel du, hia werd ned vo am Kurschaddn gredt, sonst hoit di da deife, wenn dei Oide des sigd, du gscheidhoferl du draurigs
Achillam 12.03.2015 | 09:03
wiad moanst hä.
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