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Experten-Antwort

Nachfrage über Bearbeitungsdauer Reha

von Karin Kagelmann14.03.2016 | 11:18
1584 Ansichten
4 Antworten

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Hallo und guten Tag, telefonisch versuchte ich die Dauer der Bearbeitungszeit meines Reha. Antrages zu erfragen um meinem Arbeitgeber das evt. Datum mit zu teilen wann ich wieder voll einsatzbereit bin. Mir völlig unerklärlich wurde mir mitgeteilt das der Antrag noch in Bearbeitung ist, man nicht sagen könnte wie lange es noch dauert und ich könnte ja schon arbeiten gehen, wenn ich gesund wäre. Wenn ich gesund wäre, bräuchte ich ja wohl keine Reha, was soll ich von so einer Aussage halten. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? MfG Kagelmann

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.03.2016 | 15:45

3 Antworten

Achillam 14.03.2016 | 11:23
Kann 2-3 Wochen dauern. Kann aber auch 2-3 Monate dauern. Vielleicht noch Begutachtung ect. Man kann bei einem Menschen um den es sich handelt, eben keine Prognosen abgeben.
Gabi Brückneram 14.03.2016 | 17:21
Hallo, da hab ich doch mal ne Frage an den EXPERten was "zeitnah" bedeutet ? Ich habe von Rehaantragstellung bis zu einem Bescheid (war ne Ablehnung) erst mal 8 Wochen warten dürfen. Dann innerhalb von drei Tagen einen Widerspruch eingelegt mit zwei neuen Stellungnahmen meiner Fachärzte . Dann nochmal 9 Wochen warten dürfen bis dann ein pos. Bescheid kam. Ist das als zeitnah zu verstehen? Ich glaube eher das es ganz unterschiedlich verlaufen kann. In der Reha habe ich Leute kennengelernt die innerhalb von drei Wochen einen Bescheid bekamen, egal ob pos. oder neg. Bescheid. Andere habe ähnlich lange gewartet wie ich.
KSCam 14.03.2016 | 19:08
ja, die Antwort "zeitnah" ist natürlich sehr wachsweich.....aber was genaues kann man wirklich nicht sagen. Ich bin gefühlt eher bei @Achill, was ja auch Gabi Brückners Erfahrungen bestätigen. Aber letzlich muss Frau Kagelmann den Bescheid abwarten - erst dann weiß Sie ob die Reha bewilligt wird und wo. Wie lange es von der Bewilligung zum Rehaantritt dauert, kann auch wieder individuell sehr unterschiedlich sein und von vielen Faktoren abhängen. Und eines Frau Kagelmann ist auch klar: wenn Ihr Arzt der Meinung ist, dass Sie arbeitsunfähig sind, kann er Sie bis Rehabeginn arbeitsunfähig schreiben - meint er dass Sie vorübergehend arbeiten können, wäre das auch denkbar.
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