Auch bei Dauerrenten wegen Erwerbsminderung sind die Rentenversicherungsträger verpflichtet bzw. berechtigt, von Zeit zu Zeit zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Rente (z. B. Aufnahme einer Beschäftigung und Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen) noch vorliegen. Dies erfolgte in aller Regel anhand des sog. „Fragebogen zur Selbstauskunft“.
Ob und in welchen zeitlichen Abständen diese Überprüfung erfolgt, ist abhängig von den individuellen Verhältnissen im Einzelfall. Eine Rückfrage beim Sachbearbeiter kann da vielleicht schon Aufschluss geben.
Sofern sich bei Ihnen keine Änderungen in den Verhältnissen ergeben haben, brauchen Sie auch keine Bedenken hinsichtlich des weiteren Rentenbezugs haben.
Ein kleiner Tipp noch: Ihr Anliegen war bereits mehrfach Thema in diesem Forum. Versuchen Sie doch einfach mal die Suchfunktion, z. B. mit den Stichworten „Nachprüfung, Überprüfung, Dauerrente oder Verlängerung“.