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Nachprüfung einer vollen Erwerbsminderungsrente auf unbestimmte Dauer

von Nicole208.04.2007 | 20:50
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8 Antworten

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Ich beziehe seit zwei Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente auf unbestimmte Dauer, werde dieses Jahr 55, es ist kein Datum angegeben, wann ich wieder einen Weitergewährungsantrag stellen muss. Ich las heute den Rentenbescheid, da fiel mir das auf. Können Sie mir sagen wann ich einen Weitergewährungsantrag stellen muss und wann ich wieder von einem Gutachter begutachtet werde. Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von „Antonius“ ist nichts mehr hinzuzufügen.

7 Antworten

Antoniusam 08.04.2007 | 21:34
Eine Rente auf "unbestimmte Dauer" wird LÄNGSTENS bis zu Ihrer Regelaltersrente gezahlt. Ein Fortzahlungsantrag muß NICHT mehr gestellt werden. Allerdings kann sie vorzeitig entzogen werden, sofern Sie eines Tages die rentenrechtlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllen sollten. Ob und wie Ihre Rentenberechtigung evtl. nochmals überprüft wird, kann von hier aus nicht beurteilt werden, da das von Fall zu Fall anders gehandhabt wird.
didoam 09.04.2007 | 09:27
nicole2, sie kann auch entzogen werden, wenn sie hier im forum immer das selbe fragen... sie machen sich verdächtig....!!! aber anton antwortet immer.. frohe eier dildo
@ didodildoam 09.04.2007 | 10:21
und dich werden die Männer im weißen Kittel in Kürze ABHOLEN und dir einen Einlauf verpassen
dildoam 09.04.2007 | 10:34
Vaginal oder Rektal immer sachlich bleiben, SÜ?ER.. ei, ei ,ei... dildodildo
@ didodildoam 09.04.2007 | 11:42
Veruminal das wird extra zu Ostern verordnet
Joanam 09.04.2007 | 12:17
Ich finde die Antworten zu dieser Anfrage beschämend und beleidigend. Ich möchte die Redaktion bitten die Beiträge zu Nicole sofort zu löschen, da die Beiträge diskriminierend sind und sachlich nichts mit der Anfrage von Nicole zu tun haben, die nur fragt, ob ein Weitergewährungsantrag zu stellen ist.
skatam 09.04.2007 | 18:02
richtig.... skat
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