Hallo retiro,
ich würde Schade grundsätzlich zustimmen. Außerdem hat Sie Ihre Uni doch auch vor die Wahl gestellt, die Bescheinigung an Sie selbst oder den Rentenversicherungsträger zu senden. Insoweit können Sie sich entscheiden, ob sie die Adresse Ihres für Sie zuständigen Rentenversicherungsträgers angeben (+ Versicherungsnummer!) oder nicht. M.E. wäre es aber sicher auch nicht von Nachteil, wenn Sie selbst die Bescheinigung hätten und diese dann beim Rentenversicherungsträger einreichen.