Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Nachweis Schulzeiten per Zeugenaussagen

von fachschüler14.09.2020 | 13:00
554 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich habe ein ähnliches Porblem wie "Ex-Schüler" in Seiner Frage vom 04.06.2019 zum Thema: Nachweis Schulzeit Auch ich benötige zum Nachweis meiner (Fach)schulzeit zu Beginn der 1980er Jahre (Privatschule) bei der Rentenversicherung entsprechende Unterlagen - einen Teil der zwei-jährigen Lernzeit kann ich mit Zeugnissen belegen. Einen Abschluss habe ich leider trotz Teilnahme bis zum Schluss nicht erreicht. Die Schule wurde kurz nach meinem Besuch für immer geschlossen, und die Leitung hat es "versäumt", die Schulunterlagen an die zuständige Aufsichtsbehörde weiterzuleiten. Ich würde meine Fachschulzeit gerne komplett als Anrechnungszeit für die Rente anerkannt bekommen. Laut der Expertenantwort auf die Frage von Ex-Schüler ist es ja generell möglich, die Schulzeit per Zeugenaussagen nachzuweisen. Nun meine Fragen hierzu: Wieviele Aussagen von ehemaligen Mitschülern würden in so einem Fall als Nachweis genügen? Wie sollten diese Aussagen von der Form her gehalten sein, und was müssen sie beinhalten? Könnte ggf. auch eine zusätzliche eidesstattliche Erklärung meinerseits mithelfen, den notwendigen Schulnachweis zu erbringen?. Oder gibt es vielleicht noch andere Möglichkeiten, die fehlenden Nachweise für den Schulbesuch zu erbringen? Herzlichen Dank im voraus für eure Erfahrungen, Tipps und Meinungen zu dieser Sache M.f.G Fachschüler

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo fachschüler,

eine Versicherung an Eides statt kann grundsätzlich nach Maßgabe des nachfolgenden Vordrucks abgegeben werden:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0125.html;jsessionid=AB53DD65DC81F3B25BA2CD18E985779B.delivery1-1-replication

Einzelheiten klären Sie bitte direkt mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

13 Antworten

fachschüleram 14.09.2020 | 14:16
Vielen Dank, gilt die für mich selbst und/oder auch für die etwaigen Zeugen? Besten Dank Fachschüler
W°lfgangam 14.09.2020 | 19:21
Hallo fachschüler, sowohl als auch. Zeugen verwenden im 1. Schritt eher das Formular Zeugenerklärung/V0120: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Gruß w.
fachschüleram 15.09.2020 | 10:59
BESTEN DANK - FÜR WEITERE TIPPS MEINUNGEN UND ANREGUNGEN ZUR OBIGEN PROBLEMATIK WÄRE ICH DEM FORMUM SEHR DANKBAR. MFG FACHSCHÜLER
Valzuunam 15.09.2020 | 11:41
- die Zeugen sollten keine vorformulierten Texte „nur unterschreiben“, sondern: - mit eigenen Worten - (nur) das angeben was sie (noch) wissen und - woher die Quelle ihrer Kenntnis nennen. Von Vorteil wäre es auch, wenn diese -soweit Mitschüler- ihren eigenen Schulbesuch im gleichen Zeitraum belegen können. Zeugen können auch durch die DRV (z.B. in Auskunfts- und Beratungsstellen), oder in deren Auftrag, vernommen werden. Dazu werden die Zeugen aber formal eingeladen-einfach so vorbeikommen reicht nicht. Zumal auch der Vernehmer dafür ausdrücklich zugelassen sein muss (z.B. Befähigung zum Richteramt). Das hat dann -nach Belehrung über die Folgen einer Falschaussage- natürlich ein größeres Gewicht. Am Ende wird unter Abwägung aller Erkenntnisse entschieden ob „keine vernünftigen Zweifel“ mehr bestehen. Und das ist nicht an der schieren Anzahl der Zeugen, oder sonstigen allgemeinen Merkmalen, im Voraus festzumachen. Sollte die DRV vernünftige Zweifel haben, und die Anerkennung der Zeit ablehnen, steht Ihnen natürlich der Rechtsweg offen. Eventuell werden die Zeugen dann vom Gericht geladen, und dort persönlich gehört.
fachschüleram 15.09.2020 | 13:23
Vielen, herzlichen Dank für diese hilfreiche Anregung. Weitere Meinungen, Tipps, Kommentare und Anregungen sind höchst willkommen. Danke im voraus Fachschüler
W°lfgangam 15.09.2020 | 20:09
Zitat von Valzuun anzeigenausblenden
*hüstel ...für eine simple Zeugenerklärung brauchen Sie keinen 'zugelassenen Vernehmer' + ggf. Verdunkelung des Vernehmungsraums + eine alte Gelenklampe mit 100 Watt ins Gesicht des erkennungsdienstlich erfassten/gleich Perso-Check, vorsitzenden Zeugen gerichtet ;-)) hier wird einfach nur die Unterschrift beglaubigt ...okay, dafür braucht es eine behördeninterne Siegel- und Beglaubigungsbefugnis ;-) Eine Belehrung über die Rechtsfolgen einer Eid.Vers, ja, das hat einen anderen Charakter, dafür ist eine 'Zulassung/Ermächtigung' als 'Vernehmer' im kommunalen Bereich vom Behördenleiter erforderlich - sollte in jedem Versicherungsamt personenbezogen dokumentiert sein ...und eine Befähigung zum Richteramt ist dabei nicht erforderlich/sprengt auch den Sinn dieser nur bloßen Aufnahme/Protokollierung der Eid.Vers zur Vorlage bei der 'abnehmenden' DRV. Die im Übrigen jeder Privatier selbst für die DRV abgeben kann - einfach 'Eidesstattliche Versicherung' über den Folgetext oben draufschreiben, über die Zulassung/Auswertung entscheidet die DRV. Gruß w. PS: §23 SGB X + DRV-Auslegungen dient hier der Rechtsfindung.
Valzuunam 15.09.2020 | 20:41
Offensichtlich haben Sie ein „auch“ und ein „z.B.“ überlesen. In der Sache gebe ich Ihnen ansonsten recht.
fachschüleram 18.09.2020 | 09:28
Vielen, herzlichen Dank für diesen hilfreichen Beitrag - Ich freue mich weiter über eure Anregungen zur Sache Viele Grüsse Fachschüler
Oh Mannam 18.09.2020 | 11:21
Na dann warten Sie mal. Außer den schon genannten Möglichkeiten gibt es keine realistischen Möglichkeiten Schulzeiten nachzuweisen.
fachschüleram 22.09.2020 | 14:39
Vielen, herzlichen Dank für diesen hilfreichen Beitrag - Ich freue mich weiter über eure Anregungen zur Sache Viele Grüsse Fachschüler
Na dann warten Sie mal. Außer den schon genannten Möglichkeiten gibt es keine realistischen Möglichkeiten Schulzeiten nachzuweisen.
Danke auch für diesen Beitrag - wäre es vielleicht möglich, dass die Krankenkasse oder aber auch die Handelskammer noch Unterlagen haben? Hat jemand im Forum Erfahrungen mit Recherchen bei vorgenannten Institutionen? Danke - auch weiterhin sind Meiungen, Tipps und Anregungen gefragt
fachschüleram 22.09.2020 | 14:39
Vielen, herzlichen Dank für diesen hilfreichen Beitrag - Ich freue mich weiter über eure Anregungen zur Sache Viele Grüsse Fachschüler
Na dann warten Sie mal. Außer den schon genannten Möglichkeiten gibt es keine realistischen Möglichkeiten Schulzeiten nachzuweisen.
Danke auch für diesen Beitrag - wäre es vielleicht möglich, dass die Krankenkasse oder aber auch die Handelskammer noch Unterlagen haben? Hat jemand im Forum Erfahrungen mit Recherchen bei vorgenannten Institutionen? Danke - auch weiterhin sind Meiungen, Tipps und Anregungen gefragt
Fachschüleram 08.10.2020 | 09:49
Darauf möchte sich die Sachbearbeitung erst gar nicht einlassen. Vielmehr verweigert mir die bearbeitende Person eine Glaubhaftmachung unter Berufung auf § 58 Abs. 1 S 1 Nr. 4 des sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) wonach Schulzeiten nur berücksichtig werden, wenn sie nachgewiesen sind. Meine Frage an alle: was kann ich tun? Danke im voraus - ein etwas verzweifelter Fachschüler -
Merkwürdigam 08.10.2020 | 16:45
Naja
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026