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Nachzahlung bei befristeten Renten versus Opferrente

von Rentner01.12.2008 | 12:51
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3 Antworten

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Also, Sie raten zu Nachberechnungsantrag stellen. Ok. Auch für befristete Renten 2001 bis 2004/5, welche dann in eine Dauerrente überging? Ich muß noch mal genau nachfragen, weil bei mir das Problem ist, daß ich zusätzlich eine OEG-Rente bekomme, wo ich den Nachzahlungsbetrag melden muß und die Überzahlung dann ans OEG erstatten muß, weil es ein höheres Einkommen wäre. DANN lohnt sich doch wirklich der Aufwand für mich nicht? Oder muß ich bedenken, daß es im Alter ja mal ganz anders sein kann und ich dann besser mit der höhere Rente gefahren wäre? Fragen über Fragen, auf die ICH keine Antwort finde, zumal die Frist ja abläuft im Dezember.

3 Antworten

Rentneram 01.12.2008 | 15:31
Also erstmal: Jede Geldleistung die ich erhalte, wird nachträglich mit der Opferrente verrechnet. Das hat mit Einkommensgrenzen nichts zu tun. Soviel kann ich schon mal sagen. Interessant für mich wäre es von Ihnen zu hören, ob es überhaupt sinnvoll ist Renten von 2000 bis 2003/4/5 überprüfen zu lassen, oder ob man da schon mal sagen kann, bei dem Zeitpunkt lohnt es sich kaum. Die zweite Frage ist eben, ob es mal wichtig sein kann, diesen Antrag gestellt zu haben, nämlich später, sollte die Opferrente mal wegfallen und ich nur von der EU-Rente mal leben muß. Ob man sich diese Gedanken auch machen muß? Jetzt ist es eher so, daß ich keinen Gewinn daraus ziehen würde, da ich die Nachzahlung auf jeden Fall mit der Opferrente nachverrechnen muß. Also meine Nachfrage ist eher langfristig betrachtet.
Schadeam 01.12.2008 | 16:13
dann stellen Sie doch den "blöden" Antrag. Wer im Forum soll ausschließen können, dass der Antrag nicht vielleicht "irgendwannmal auf irgendeinem" Rechtsgebiet u.U. eine positive Auswirkung haben könnte.... Schlimmstenfalls kommt nichts dabei raus und Sie haben die Sachbearbeitung der RV mit einem unnötigen Antrag belastet. (das machen täglich auch viele liebe Bürger)
Rentneram 01.12.2008 | 17:41
Naja, ich finde Informationen sammeln und abwägen sollte vor Antragstellung schon mal der Fall sein (dürfen).
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