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Experten-Antwort

Nachzahlung nach Kontoänderung

von Caro07.04.2016 | 09:35
1835 Ansichten
6 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, habe ich einen Anspruch auf eine Nachzahlung meiner Halbwaisenrente, wenn die Kontoänderungsmitteilung erst 3 Monate später erfolgte? In der Zwischenzeit wurden die Zahlungen einbehalten. Vielen Dank im Voraus. Caroline F.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.04.2016 | 08:45

5 Antworten

Lisam 07.04.2016 | 10:14
Hallo Caro, wenn die Rente von der alten Bank abgewiesen wurde, wird die Rente normalerweise auf ein Verwahrkonto gebucht und wenn Sie dem Renten Service dann Ihre neue Bankverbindung mitteilen wird die Rente vom Verwahrkonto angewiesen und die laufende Zahlung erfolgt dann auf das neue Konto. Adressänderungen und Kontoänderungen sollte man unverzüglich dem Renten Service mitteilen, Änderungen im Ausbildungsstatus dem RV-Träger. ;-) MfG Lis
Caroam 07.04.2016 | 10:37
Noch eine kurze Frage, könnte ich dann telefonisch beim Renten Service nachfragen, was mit den übrigen Zahlungen geschieht? Da ich für diesen Monat nur eine einmalige Zahlung erhalten habe. Danke Ihnen für eine rasche Rückmeldung.
Lisam 07.04.2016 | 11:15
Ja sicher, der Renten Service kann Ihnen Auskunft geben wann die Zahlung angewiesen wurde.
sdfsdfgam 07.04.2016 | 14:52
Renten Service Inland 01806 12 45 78 (Pro Anruf aus dem Festnetz 20 ct, aus dem Mobilfunknetz max. 60 ct) nur Versicherungsnummer parat halten.
Caroam 09.04.2016 | 23:14
Vielen Dank!
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