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Experten-Antwort

Nachzahlung um 35 Betragsjahre zu erreichen

von Wilhelm Ruhe15.01.2017 | 20:31
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6 Antworten

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Hallo, meine reguläre Rente bekomme ic hmit 65 ab November 2019. Ich würde aber gerne schon 2 Jahre vorher Rente beziehen, natürlich mit Abschlägen. 2017 werde ich aber erst 28 Beitragsjahre haben. Kann ich für 7 Jahre nachzahlen um auf 35 Beitragsjahre zu kommen? Wilhelm

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wilhelm Ruhe,

den bisherigen Beiträgen und insbesondere auch der ausführlichen Antwort von „Wolfgang“ kann ich zustimmen.

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5 Antworten

Schlaubi123am 15.01.2017 | 21:10
Nein. Sie können bis 31.3 noch frw. Beiträge für 2016 zahlen. Da ihnen 7 Jahre Beiträge fehlen, können Sie die WZ von 35 nicht mehr bis zur Regelaltersgrenze erfüllen.
Konrad Schießlam 15.01.2017 | 21:20
Schlaubi, ist aber nicht so, wenn für 12 Monate des Vorjahres regelmäßig für die Monatsver- dienste Pflichtbeiträge bezahlt wurden, kann man auch bis 31.3. des folgenden Jahres nicht will- kürlich freiwillige Beiträge zur Erreichung der 35 Jahre zahlen. MfG.
Wilhelm Ruheam 15.01.2017 | 22:40
Mir fehlen die Beitragsjahre von 1990 bis 1997. Zum Teil weil ich länger studiert habe, als beitragsrechtlich anerkannt werden, zum Teil weil ich selbständig war. Gibt es da nicht irgendwelche Ausnahmeregelungen? Wilhelm
W*lfgangam 15.01.2017 | 23:11
> Gibt es da nicht irgendwelche Ausnahmeregelungen? Hallo Wilhelm, Nein. Sofern Sie noch nicht 45 Jahre alt wären, könnten Sie die Schulzeit 16 - 17 und die insgesamt über 8 Jahre liegenden Ausbildungszeiten/Studium noch nachzahlen - Frist dafür längst ausgelaufen und auch jetzt rechnerisch in Anbetracht der Lücken unmöglich, damit die 35 Jahre bis zur vorgezogenen Altersrente erreichen zu wollen. Da geht nichts mehr. Haben Sie denn Ihre früheren Rentenauskünfte nicht gelesen, welche Wartezeiten/Mindestversicherungszeiten Sie haben/erforderlich sind? Nun, jetzt ist es zu spät, da noch was reparieren zu wollen ... Nebenbei: Reden Sie nur von Beitragsjahren oder Versicherungsjahren? Für die (vorgezogene) Altersrente an langjährig Versicherte ab 63 brauchen Sie nur 35 Versicherungsjahre, da zählen auch die Ausbildungszeiten/Studium mit. Vielleicht lesen Sie Ihre letzte Rentenauskunft noch mal genauer nach, oder gehen doch besser mal in die nächste Beratungsstelle. Gruß w.
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