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Experten-Antwort

Nachzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse

von Frank Jahn20.09.2016 | 14:22
966 Ansichten
3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin heute 54 Jahre alt und war beruflich selbstständig von 1992 bis 2000 In dieser Zeit habe ich keine Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt. Meine Frage: Gibt es heute noch eine Möglichkeit nachträglich für diesen Zeitraum Beiträge zu entrichten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Jahn,

leider nein. Eine freiwillige Beitragszahlung ist nur bis zum 31.03. des Folgejahres möglich bzw. bei Rentenantragstellung, wenn die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt sein sollte.

Ebenso kann ein Rentenabschlag durch eine Zahlung bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente ausgeglichen werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

senf-dazuam 20.09.2016 | 14:33
Hallo Herr Jahn! Wohl nicht, denn jeweils am 31.3. endet der Nachzahlungszeitraum für das Vorjahr. Die Möglichkeit, bis zum 45. Lebensjahr für bestimmte nicht bewertete Zeiten noch Beiträge nachzahlen zu können, ist auch vorbei. Bleibt der Ausgleich eines zu erwartenden Abschlags bei vorzeitigem Rentenbeginn, das geht ab 55. Also bei einer Beratungsstelle vorstellig werden und eine Probeberechnung z.B. für die Rente für langjährig Versicherte mit 63 Jahren durchführen lassen. Dann den Ausgleichsbetrag für den Abschlag ausrechnen lassen. Diesen können Sie dann (auch in Teilbeträgen) an die Rentenkasse überweisen. Das ist fast so, als würden Sie parallel Plichtbeiträge und freiwillige Beträge einzahlen :) Ob Sie dann wirlklich so früh in Rente gehen oder noch ein wenig länger arbeiten, bleibt Ihnen überlassen.
=//= am 21.09.2016 | 13:23
Bezüglich der Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich eines Abschlages sind allerdings horrende, meist 5-stellige Summen zu zahlen. Sie können aber eine solche Berechnung bei der DRV beantragen.
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